Strikte Regeln fürs Radeln
Fahrradanhänger: Diese Vorschriften gelten in Deutschland
Aktualisiert am 20.04.2026 – 13:29 UhrLesedauer: 2 Min.
Für Fahrradanhänger gelten strenge Regeln zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Welche Vorschriften für Beleuchtung und Sicherheitsausstattung Sie unbedingt beachten sollten.
Ob Sie Ihren Hund mitnehmen wollen oder einen Großeinkauf planen: Ein Fahrradanhänger kann eine praktische Ergänzung zum Fahrrad sein. Vor der ersten Fahrt sollten Sie jedoch einige wichtige Punkte beachten, um sicher und vorschriftsmäßig unterwegs zu sein. Alles Wichtige auf einen Blick.
Nicht jedes Fahrrad ist für das Ziehen eines Anhängers geeignet. Prüfen Sie deshalb vor dem Kauf eines Anhängers zu, ob Ihr Modell für den Betrieb mit einem Anhänger freigegeben ist. Schauen Sie dazu in der Bedienungsanleitung nach oder wenden Sie sich an den Hersteller.
Wenn Sie mit dem Fahrrad und einem Anhänger unterwegs sind, müssen Sie grundsätzlich den Radweg befahren. Wenn kein Radweg vorhanden ist, müssen Sie auf die Straße ausweichen. Gehwege dürfen Sie nur befahren, wenn sie durch ein entsprechendes Verkehrszeichen dafür freigegeben sind.
Für Fahrradanhänger gelten je nach Breite des Anhängers klare Vorschriften zu Beleuchtung und Reflektoren. Ist der Fahrradanhänger – so wie üblich – breiter als 60 Zentimeter, müssen vorne zwei weiße Reflektoren angebracht werden. An der Rückseite des Anhängers sind zwei rote Reflektoren vorgeschrieben. Zusätzlich müssen seitliche Reflektoren oder reflektierende Flächen vorhanden sein. Zusätzlich muss dann ein rotes Rücklicht angebracht werden.
Kinder und Haustiere müssen vor der Fahrt gut gesichert werden. Hierfür gibt es spezielle Gurte. Außerdem gehört bestenfalls ein Helm auf den Kopf. Das Mitnehmen von Kindern in Fahrradanhängern ist nur bis zum Alter von 7 Jahren erlaubt und der Radfahrer muss mindestens 16 Jahre alt sein.
