Ab 2025
Amalgam-Verbot: Was passiert mit bestehenden Füllungen?
27.12.2024 – 10:37 UhrLesedauer: 2 Min.
Wer eine Zahnfüllung ohne Zuzahlung wollte, konnte sich bislang für Amalgam entscheiden. Ab 2025 ist das Material verboten. Was bedeutet das für Patienten?
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Verwendung von Amalgam für neue Zahnfüllungen in der gesamten EU verboten. Nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen – etwa bei Allergien gegen andere Materialien – ist die Verwendung von Amalgam bis Ende 2029 noch möglich.
Der Anspruch auf kostenfreie Zahnfüllungen für gesetzlich Versicherte bleibt aber bestehen – auch wenn die künftig nicht mehr aus Amalgam bestehen werden. Das bedeutet, dass Patienten in der Zahnarztpraxis weiterhin eine Füllung ohne Zuzahlung erhalten können. Darauf haben sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) verständigt.
Die neue Standardfüllung wird eine zahnfarbene Kunststofffüllung (Komposit) sein. Diese ist bereits im Frontzahnbereich die gängige, zuzahlungsfreie Option. Ab 2025 wird sie auch im Seitenzahnbereich die Kassenleistung sein.
Hier kommen in der Regel selbsthaftende Materialien zum Einsatz, die in mehreren Schichten eingebracht werden. In Ausnahmefällen können auch sogenannte Bulkfill-Komposite, die schneller aushärten, von den Krankenkassen übernommen werden.
Für Patienten, die sich für langlebigere und ästhetisch hochwertigere Materialien wie Keramik oder Gold entscheiden, fallen weiterhin Zuzahlungen an. Diese Materialien werden nicht vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bereits bestehende Amalgamfüllungen können weiterhin im Mund verbleiben, es sei denn, der Patient wünscht deren Austausch. Sie stellen für die Gesundheit keine Gefahr dar, sollten daher nicht leichtfertig herausgebohrt werden.
Die Amalgam-Füllung ist im Übrigen schon länger auf dem Rückzug, wie es von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz heißt. Im Jahr 2023 bekamen lediglich 3,5 Prozent der Füllungspatienten eine Amalgam-Variante im Seitenzahnbereich. Das geht aus dem Zahnreport 2024 der Krankenkasse Barmer hervor.