Ähnlich wie beim Überholen gilt auch beim Einfahren in eine und Anfahren auf einer Piste, dass man sich zuvor vergewissert, sich selbst und andere nicht zu gefährden. Heißt: Nicht drauflosfahren, sondern vorher lieber noch einmal in alle Richtungen schauen.
„Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es vermeiden, sich ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer oder Snowboarder muss eine solche Stelle so schnell wie möglich frei machen. „
Mitten auf der Piste eine Pause zu machen, ist keine gute Idee. Wenn man kurz verschnaufen will, sollte man sich eine Stelle wählen, die auch für andere gut einsehbar ist und niemanden gefährdet – also lieber am äußeren Rand der Piste als in einer engen Kurve. Wer gestürzt ist, sollte versuchen, sich so schnell wie möglich von unübersichtlichen Stellen wegzubewegen.
„Ein Skifahrer oder Snowboarder, der aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den Rand der Abfahrt benutzen.“
Normalerweise fährt man den Berg mit dem Lift hinauf, um ihn mit Ski oder Snowboard wieder herunterzufahren. Allerdings wird das Tourengehen oder Skibergsteigen immer mehr zum Trend. Dabei erklimmt man den Berg zu Fuß, um dann per Ski abzufahren. Wer sich zu Fuß auf der Piste bewegt oder gerade sein Snowboard oder Ski anschnallt, sollte dafür den Rand der Piste benutzen, um andere und sich selbst nicht zu gefährden.
„Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die Markierungen und Signale beachten.“
An gefährlichen Stellen findet man oft Hinweise, die etwa vor dem Verlassen der Piste warnen. Diese Markierungen sollte man in jedem Fall ernst nehmen, da nur so die eigene Sicherheit gewährleistet werden kann.
„Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und Snowboarder zur Hilfeleistung verpflichtet.“
Kommt es zu einem Unfall auf der Piste, ist jede Person in der Nähe verpflichtet, zu helfen – egal, ob sie selbst beteiligt war oder nicht. Das kann bedeuten, Erste Hilfe zu leisten, Hilfe zu rufen oder den Unfallort abzusichern.
„Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob Zeuge oder Beteiligter, ob verantwortlich oder nicht, muss im Falle eines Unfalles seine Personalien angeben.“
Wer in einen Unfall verwickelt ist – auch als Zeuge –, muss seine Personalien angeben. Einfach weiterzufahren oder sich zu entfernen kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Auch wenn die FIS-Regeln kein Gesetz im klassischen Sinne sind, können sie im Ernstfall juristisch relevant sein. Wer gegen eine Regel verstößt und dabei jemanden verletzt, kann schadenersatzpflichtig sein – zum Beispiel für Behandlungskosten, Verdienstausfall oder Schmerzensgeld. Viele private Haftpflicht- oder Unfallversicherungen prüfen zudem, ob der Versicherte grob fahrlässig gehandelt hat. Ist das der Fall, kann die Leistung gekürzt oder sogar verweigert werden.
