Regelung beachten
Bahnreise: Strenge Gepäckregeln – was erlaubt ist und was nicht
Die Deutsche Bahn hat spezifische Vorschriften für die Mitnahme von Gepäck. Diese sollten Sie vor dem Antritt Ihrer Reise unbedingt beachten.
Aktualisiert am 16.11.2024 – 17:19 Uhr|Lesedauer: 2 Min.
Wer mit dem Flugzeug verreist, weiß, dass die mitgenommenen Gepäckstücke bestimmte Vorgaben einhalten müssen. So gibt es Beschränkungen bei den Maßen, dem Gewicht und auch bei der Anzahl. Andernfalls müssen die Reisenden hohe Zusatzgebühren zahlen.
Bei einer Zugreise kann das jedoch auch passieren. Denn die Deutsche Bahn schreibt vor, welche Abmessungen für Gepäckstücke gelten.
In den Allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) heißt es, dass Gepäckstücke eine Standardabmessung einhalten müssen. Diese lautet: 700 x 500 x 300 mm (Höhe x Breite x Tiefe).
Grund ist unter anderem die Dimensionierung der Gepäckregale. Denn dort müssen die Koffer, Taschen und Co. aus Sicherheitsgründen und auch aus Platzgründen während der Zugfahrt aufbewahrt werden.
Alternativ kann das Gepäck im Zwischenraum zweier Sitzrückenlehnen aufbewahrt werden. Wichtig ist, Rollkoffer in diesen Zwischenraum zu legen und nicht zu schieben. Das verhindert, dass sie während der Fahrt aus der Lücke rollen und andere Reisende gefährden.
Doch nicht nur bei den Maßen ist Obacht geboten. Denn die Bahn schreibt vor, dass Normalgepäck maximal 31,5 Kilogramm wiegen darf.
Tatsächlich dürfen Sie nur eine begrenzte Anzahl an Gepäckstücken mitnehmen. Die Bahn gibt vor: „Neben Ihrem Handgepäck dürfen Sie ein weiteres größeres Gepäckstück oder einen weiteren Gegenstand kostenlos mitführen, sofern diese sogenannte Traglast von einer Person allein getragen werden kann.“
Koffer dürfen nicht in Gängen, Türen oder vor Sicherheitseinrichtungen (Feuerlöschern) stehen. Die Gepäckstücke dürfen außerdem die Toiletten und Ausgänge nicht blockieren.
Darüber hinaus sollten Sie Ihre Koffer und Taschen nicht auf oder vor freie Sitze stellen. Denn damit verhindern Sie, dass Mitreisende sich auf diese Plätze setzen können.
Weiterhin dürfen sich in den Koffern auch keine „Stoffe und Gegenstände befinden, die gemäß Nr. 7.3.1 der BB Personenverkehr von der Mitnahme als Handgepäck oder Traglasten ausgeschlossen sind“, heißt es in den AGB.
Unter Umständen gilt Ihr Gepäck in diesem Fall als Sondergepäck. Das bedeutet, dass Sie dann eine Zusatzgebühr zahlen müssen.
Übrigens – die Deutsche Bahn sagt auch: „Sie brauchen keine Reservierung für Ihr Gepäck und müssen Ihre Gepäckstücke vor der Reise auch nicht abwiegen oder ausmessen.“