Diese Pflicht kommt auf Erben zu

Ist der Verstorbene Mitglied in einem Lohnsteuerhilfeverein, können Sie die Steuererklärung im Todesjahr weiterhin vom Profi erstellen lassen, ohne dafür selbst zahlen zu müssen. In der Regel liegen dann auch die personenbezogenen Daten des Erblassers vor, was es für die Erben leichter macht. Gleiches gilt, wenn der Verstorbene einen Steuerberater hatte.

Alternativ kann die Steuererklärung aus dem Vorjahr hilfreich sein. Darin können Sie sehen, welche Einnahmen und Kosten der Verstorbene hatte – etwa für Versicherungen, Handwerker, Krankheit oder Spenden. Allerdings: Behörden sowie Steuerberater wollen wahrscheinlich mindestens ein Testament oder noch besser einen Erbschein sehen, bevor sie solche Infos herausgeben. Bei einer gemeinsamen Veranlagung muss zudem der oder die Verwitwete zustimmen.

Lassen Sie außerdem Vorsicht beim Räumen der Wohnung des Verstorbenen walten. Sichten Sie Ordner und Papiere am besten einzeln und sortieren Sie diese, damit keine Belege verloren gehen. Sammeln Sie außerdem Arzt- oder Pflegeheimrechnungen, die eventuell noch eingehen.

Die Erben. Sie reichen die Einkommensteuererklärung im Namen des Verstorbenen ein, unterschreiben sie aber mit ihrem Namen. Gibt es einen Alleinerben, fällt diese Aufgabe ihm zu. Eine Erbengemeinschaft muss sich auf jemanden verständigen.

War der Verstorbene bereits Rentner, droht seinen Erben möglicherweise eine Nachzahlung. Denn anders als bei Arbeitnehmern gibt es keinen automatischen Lohnsteuerabzug. Rentner müssen die Steuern nachträglich zahlen.

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