Sachsen-Anhalt-Wahl 2026

Diese Fehler machen den Stimmzettel ungültig


Aktualisiert am 04.09.2026 – 14:44 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein Stimmzettel der Landtagswahl in NRW 2022 (Symbolbild): So stellen Sie sicher, dass Ihr Wahlzettel bei der Sachsen-Anhalt-Wahl am 6. September 2026 zählt. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt)

Kreuz, Haken oder Punkt: Auf dem Stimmzettel ist einiges erlaubt. Andere Markierungen können die Stimme dagegen ungültig machen.

Wählen will gelernt sein, auch bei der kommenden Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Wer am 6. September seine Stimme abgibt, sollte genau wissen, was auf dem Wahlzettel erlaubt ist – und wodurch die abgegebene Stimme ungültig werden kann.

Entscheidend ist, dass der Wählerwille eindeutig zu erkennen ist. Werden beispielsweise mehrere Markierungen dort gesetzt, wo nur eine Stimme vergeben werden darf, können die Wahlhelfer bei der Auszählung der Sachsen-Anhalt-Wahl nicht mehr eindeutig feststellen, wem die Stimme gelten soll. Sie wird dann als ungültig gewertet.

Was auf dem Stimmzettel für die Sachsen-Anhalt-Wahl 2026 nicht erlaubt ist

Wer sich bei einer Partei oder einem Kandidaten vertan hat, kann seine Entscheidung auf dem Wahlzettel noch korrigieren. Dafür muss die ursprünglich gesetzte Markierung eindeutig durchgestrichen und die neue Wahl klar erkennbar sein. Grundsätzlich gilt auch bei der Landtagswahl Sachsen-Anhalt: Es darf kein Zweifel daran bestehen, wem die Stimme gelten soll.

Problematisch wird es deshalb auch, wenn eine Markierung etwa genau auf der Linie zwischen zwei Auswahlmöglichkeiten steht und nicht klar zugeordnet werden kann. In diesem Fall kann die Stimme ungültig sein.

Auch der eigene Name gehört keinesfalls auf den Stimmzettel. Die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt ist wie alle Wahlen in Deutschland geheim. Hinweise, durch die Rückschlüsse auf die Identität des Wählers möglich werden, können dazu führen, dass der Stimmzettel nicht gewertet wird.

Ein Wahlzettel wird zerknüllt (Symbolbild): Bei der Sachsen-Anhalt-Wahl 2026 können schon kleine Fehler auf dem Stimmzettel dazu führen, dass eine Stimme ungültig wird. (Quelle: Torsten Becker / Imago)

Wahl in Sachsen-Anhalt: Es muss nicht unbedingt ein Kreuz auf dem Wahlzettel sein

Bei der Stimmabgabe ist nicht zwingend ein Kreuz vorgeschrieben. Solange der Wählerwille eindeutig erkennbar ist, können auch ein Haken, ein Kreis oder sogar ein Punkt ausreichen.

Zu kreativ sollten Wähler dabei allerdings nicht werden. Smiley-Gesichter oder ähnliche Symbole können auch dazu führen, dass der Stimmzettel bei der Sachsen-Anhalt-Wahl 2026 ungültig wird.

Das gilt auch für verfassungsfeindliche Symbole wie das Hakenkreuz. Ebenso sollten Kommentare, politische Botschaften oder persönliche Anmerkungen nicht auf dem Wahlzettel vermerkt werden. Die Regeln gelten sowohl für die Stimmabgabe im Wahllokal als auch für die Briefwahl.

Share.
Die mobile Version verlassen