
Tabus
Diese Dinge dürfen Sie auf Ihrem Hotelzimmer nicht tun
Aktualisiert am 19.02.2026 – 16:24 UhrLesedauer: 3 Min.
Hotelzimmer sind Mini-Unterkünfte. Reisende zahlen einen Tagespreis. Ist deswegen alles erlaubt? Einige Dinge sind besser zu unterlassen.
Ein sauberes Bett mit Bad gegen Geld – das ist in der Regel das, was ein Hotel bietet. Natürlich gibt es unterschiedliche Ausführungen von Bett und Nasszelle sowie Servicestufen, aber das Prinzip ist immer gleich. Hotelgäste sollten jedoch nicht denken, nur weil sie das Zimmer gemietet haben, können sie sich alles wie zu Hause erlauben.
Es beginnt schon mit so grundsätzlichen Dingen wie einem Nichtraucherzimmer. Da ist es selbstverständlich, dass im Raum nicht gequalmt wird. Wie steht’s aber mit der Terrasse oder dem Balkon davor?
Raucher fragen also besser an der Rezeption nach, ob das erlaubt ist. Die Nachbarzimmer könnten schließlich ebenfalls für Nichtraucher reserviert sein. In so einem Fall könnte der Gast von nebenan gestört werden.
Ein ganz heikles Thema betrifft das Essen auf dem Zimmer. Die meisten buchen Frühstück oder Halbpension. Das heißt, ein Snack am Mittag oder Abend in den eigenen vier Wänden müsste doch erlaubt sein?
Gibt es gar eine Minibar, dann lassen sich da ja die eigenen Nahrungsmittel gut verstauen. Doch das ist nicht der Zweck einer Minibar. Stattdessen ist ihr Inhalt für den kleinen Hunger und Durst gedacht – freilich gegen einen Obolus zugunsten der Herberge.
Ganze Mahlzeiten, die gar noch bei einem Lieferdienst bestellt wurden, sind zudem wirklich ein No-Go. Ein Hotel darf den Pizzaboten deshalb abweisen. Käme es deswegen zum Streit mit dem Gast, so kann der Hotelier sich auf das Hausrecht berufen, also das Kleingedruckte, in dem er bestimmt hat, wer zu welchen Bedingungen in seiner Herberge schlafen darf.
Genauso wenig gehört es sich, sich vom Frühstücksbüffet noch ein Croissant oder ein belegtes Brötchen mitzunehmen. Das Argument, das habe man doch bezahlt, zieht nicht. Man darf es schließlich im Frühstücksraum verzehren, aber als Mittagsimbiss ist es nicht gedacht.
Eine andere Angelegenheit, bei der das Hausrecht gilt, ist der Besuch von Gästen. Es kann immer passieren, dass man am Reiseziel Freunde hat oder neue kennenlernt. Allerdings schätzt kein Hotelier fremden Besuch in seinen Zimmern.
Selbst wer den Bekannten nur schnell die schöne Einrichtung zeigen will, sollte an der Rezeption fragen. Das ist nicht nur höflich, sondern dient zugleich der Sicherheit. Herbergen versuchen immer, Übersicht zu behalten, wer das Gebäude betritt, um Diebstahl vorzubeugen.