Rente erhöhen

Diese Anträge sollten Rentner 2026 nicht versäumen


Aktualisiert am 02.01.2026Lesedauer: 4 Min.

Rentnerin in Sorge: Wer im Alter nicht genug Geld besitzt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann sich Hilfe holen.

Rentnerin in Sorge: Wer im Alter nicht genug Geld besitzt, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, kann sich Hilfe holen. (Quelle: Dobrila Vignjevic/getty-images-bilder)

Viele Rentner in Deutschland kommen mit ihren Bezügen nur schwer über die Runden. Doch es gibt Möglichkeiten, die Rente zu erhöhen. Ein Überblick.

Wenn die Rente nicht reicht, springt in Deutschland der Sozialstaat ein. Er unterstützt bedürftige Rentner mit einer ganzen Reihe von Leistungen – sei es vom Sozialamt, der Pflegekasse oder der Krankenversicherung. t-online listet die wichtigsten Hilfen auf, die Sie bei zu wenig Rente nutzen können, und erklärt, wie Sie sie beantragen.

Grundsicherung

Wer mit seiner Rente und seinem Vermögen den eigenen Bedarf nicht decken kann, sollte beim Sozialamt einen Antrag auf Grundsicherung stellen. Laut der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) lohnt die Prüfung, wenn Ihr Einkommen unter 1.062 Euro im Monat liegt. Das Amt entscheidet dann je nach Einzelfall über die Höhe der Zahlung.

Voraussetzung ist, dass Sie entweder die Altersgrenze erreicht haben oder volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind. Außerdem müssen Sie in Deutschland wohnen, um Grundsicherung beziehen zu können. Mehr zur Erwerbsminderungsrente lesen Sie hier.

Im Video | „Hunderttausende Euro“ – Deutsche verraten ihre Spargeheimnisse

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Quelle: t-online

Was zahlt das Sozialamt, wenn die Rente nicht reicht?

Wie viel Geld es gibt, richtet sich neben dem eigenen Einkommen, dem des Partners und Ihrem Vermögen auch nach der Region. Denn je höher beispielsweise die Mietpreise, desto höher fällt auch die finanzielle Unterstützung aus.

Wird Ihr Antrag bewilligt, bekommen Sie bis zu vier verschiedene Leistungen: Regelbedarf, Kosten für Unterkunft und Heizung, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Mehrbedarf.

Regelbedarf

Der Regelbedarfssatz liegt für Alleinstehende mit eigenem Haushalt im Jahr 2026 unverändert bei 563 Euro. Wer mit seinem Ehepartner zusammenlebt, bekommt 506 Euro. Das nennt sich dann Regelbedarfsstufe 2. Der Regelbedarf soll Ausgaben für das tägliche Leben wie Kleider, Haushaltsgeräte, Nahrung und Reparaturen decken.

Kosten für Unterkunft und Heizung

Zusätzlich erhalten Sie bei der Grundsicherung Geld für Miete und Nebenkosten wie die Heizung. Berücksichtigt werden die tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten. Um zu ermitteln, was angemessen ist, greifen die Sozialhilfeträger vor allem auf den örtlichen Mietspiegel zurück.

Kranken- und Pflegebeiträge

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt das Amt ebenfalls – allerdings nur in angemessener Höhe. Als angemessen gelten die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung, der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, die Beiträge für eine private Krankenversicherung im Basistarif sowie die Beiträge für eine private Pflegeversicherung, die in ihrem Leistungsumfang der sozialen Pflegeversicherung entspricht.

Gut zu wissen

Den Antrag auf Grundsicherung stellen Sie beim zuständigen Sozialamt. Sie können sich aber auch an die DRV wenden, dann leitet diese Ihren Antrag weiter. Nach zwölf Monaten müssen Sie die Grundsicherung neu beantragen.

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