DHL und Hermes informieren

Neue Kennzeichnungspflicht für Pakete


21.12.2024 – 12:21 UhrLesedauer: 1 Min.

Postbote mit Paket an der Haustür: Versender müssen nun zusätzliche Angaben machen.

Sowohl private als auch gewerbliche Versender sind künftig dazu verpflichtet, zusätzliche Informationen beim Versandschein der Pakete anzugeben.

Mit dem Jahreswechsel wird der Paketversand nicht nur teurer, er wird auch aufwendiger. Zumindest etwas. Denn ab dem Inkrafttreten der Postgesetznovelle am 1. Januar 2025 müssen Absender ihr Paket zusätzlich mit einem Gewichtsvermerk versehen. Werden schwere Sendungen dadurch teurer? Und gilt der Vermerk auch für Retouren?

Die zusätzliche Kennzeichnungspflicht gilt für Sendungen mit einem Gewicht von 10 Kilogramm bis 20 Kilogramm sowie über 20 Kilogramm. Der Hinweis muss dabei deutlich sichtbar sein. Diese Pflicht betrifft sowohl Privatpakete innerhalb Deutschlands als auch Sendungen von Geschäftskunden.

Für Retouren gilt laut den Logistikunternehmen DHL und Hermes die Kennzeichnungspflicht nicht.

Die Kennzeichnung dient dem Schutz der Mitarbeiter der Logistikunternehmen. Mithilfe der Markierungen können sie das Gewicht der Sendung besser einschätzen und ihre Arbeitsweise entsprechend anpassen, teilen Hermes und DHL mit.

Private Kunden müssen beim Erstellen des Versandscheins in der App oder auf der Internetseite der Logistikunternehmen das korrekte Gewicht in den PAN-Daten (Sendungsdaten) angeben. Das Versandlabel wird dann mit einem Symbol für die entsprechende Gewichtsstufe – beispielsweise „10 kg“ oder „20 kg“ versehen und kann anschließend auf das Paket geklebt werden.

Wenn Sie Ihr Paket in einem Shop abgeben und den Versandschein handschriftlich ausfüllen, müssen Sie auf diesem die Gewichtsstufe selbst ankreuzen – in etwa „unter 10 kg“, „über 10 kg“ oder „über 20 kg“.

Nein. Die Logistikunternehmen teilen mit, dass es keine Preisanpassung für schwere Sendungen gibt.

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