Deutscher Polizist attackiert Taxifahrer – Prozess

Prozess auf Urlaubsinsel

Deutscher Polizist verprügelte Taxifahrer auf Mallorca

01.02.2026 – 16:37 UhrLesedauer: 2 Min.

Polizisten am Ballermann auf Mallorca (Archivbild): Ein Deutscher muss sich in Mallorca vor Gericht verantworten. (Quelle: IMAGO/Karsten Lauer/imago-images-bilder)

Ein Polizist aus Essen macht mit Kollegen Urlaub auf Mallorca. Nach einer Taxifahrt fehlt ein Handy. Die Polizisten beschuldigen den Fahrer – und attackieren ihn schwer. Für einen von ihnen hat das jetzt Konsequenzen.

Eine Strafrichterin auf Mallorca hat eine mündliche Verhandlung gegen einen deutschen Polizisten angeordnet, der im Sommer 2024 einen Taxifahrer verprügelt haben soll. Der Beamte aus Essen hatte den 71-jährigen Fahrer fälschlicherweise des Diebstahls beschuldigt und ihm mehrere Knochenbrüche zugefügt. Das berichtete die „Mallorca Zeitung“.

Der Anwalt des Opfers bestätigte die Information auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Da der Polizist dem Taxifahrer bereits außergerichtlich eine Entschädigung zahlte, muss er keine Haftstrafe mehr befürchten.

Der Vorfall ereignete sich im August 2024, als der Beamte mit einer Gruppe Kollegen nach einer Schulung auf der Insel im Urlaub war. Die Polizisten fuhren mit dem Taxi vom Ballermann zu einem Landhotel in der Mitte Mallorcas. Nach der Ankunft vermissten sie ein Handy. Sie beschuldigten den Fahrer des Diebstahls und gingen daraufhin auf ihn los.

Nach der Tat nahm die spanische Polizei zunächst drei von ihnen fest. Eine Haftrichterin setzte sie kurz darauf wieder auf freien Fuß. Gegen zwei der Polizisten wurden die Verfahren inzwischen eingestellt. Nur gegen den Haupttäter besteht weiterhin Anklage wegen Körperverletzung und Nötigung.

Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung entschädigte der Polizist den Taxifahrer vergangenes Jahr mit 40.000 Euro und übernahm dessen Anwaltskosten in Höhe von 10.000 Euro. Teil der Vereinbarung war, dass der Beamte keine Gefängnisstrafe erhält, die seinen Job gefährden würde.

Die Staatsanwaltschaft fordert nun lediglich eine Geldstrafe von 1.950 Euro sowie die Übernahme der Verfahrenskosten. Auf zivilrechtlicher Ebene kommen jedoch weitere Forderungen auf den Polizisten zu: Die Unfallversicherung verlangt 11.000 Euro für Behandlungskosten, der Eigentümer des Taxis macht gut 56.000 Euro Schadenersatz geltend.

Ein Termin für die mündliche Verhandlung steht noch nicht fest. Der Deutsche könnte per Videoschalte teilnehmen. Auch über die Zukunft seiner Tätigkeit als Polizist ist bislang nichts bekannt.

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