Neue Regel für Alkohol
Kölner Hauptbahnhof: Bei Bier am Gleis droht ein Hausverbot
13.04.2026 – 10:57 UhrLesedauer: 1 Min.
Die Deutsche Bahn verhängt ein Alkoholverbot am Kölner Hauptbahnhof. In Zukunft könnten Platzverweise und Hausverbote drohen, wenn dennoch getrunken wird.
Diese Veränderung lief bisher unter dem Radar: Seit 1. April gilt am Kölner Hauptbahnhof ein Alkoholverbot, wie zunächst der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet. Im Hauptbahnhof mache die Deutsche Bahn (DB) mit Aushängen und Durchsagen auf das verschärfte Hausrecht aufmerksam, ansonsten sei die Regelung laut dem WDR noch nicht groß in der Öffentlichkeit kommuniziert worden.
Mit dem Alkoholverbot reagiere die DB auf Rückmeldungen von Reisenden. Es soll dazu beitragen, dass sich alle Menschen am Bahnhof wohl und sicher fühlen. Laut „Kölner Stadt-Anzeiger“ ist das Verbot Teil des Sofortprogramms für mehr Sicherheit und Sauberkeit an Bahnhöfen, das im Januar in Kraft getreten ist.
Das Verbot gelte im kompletten Hauptbahnhof, einschließlich aller Gleise. Der Konsum alkoholischer Getränke ist nicht mehr gestattet, auch dürfen Reisende keine Alkoholika mehr in den Bahnhof mitbringen, um sie hier zu konsumieren. In den Lokalen im Hauptbahnhof darf demnach weiterhin Alkohol getrunken werden. Auch dürften verschlossene alkoholische Getränke über den Hauptbahnhof transportiert werden.
Wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtet, sollten Mitarbeiter die Reisenden aktuell zunächst nur auf das Verbot hinweisen und sie für die neue Regelung sensibilisieren. Zukünftig könnten bei Verstößen gegen das Alkoholverbot jedoch Platzverweise und sogar Hausverbote drohen.
