Jeder Wähler hat dabei zwei Stimmen: Die Erststimme bekommt der Direktkandidat einer bestimmten Partei. Die Zweitstimme hingegen geben Berechtigte einer Partei selbst. Diese hat im Voraus eine Liste mit sogenannten Listenkandidaten erstellt. Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr Kandidaten dieser Liste kann sie in den Bundestag schicken.

Während die Verteilung über die Liste oft eher im Hintergrund abläuft, nutzen die Parteien ihre Direktkandidaten, um sich im entsprechenden Wahlkreis zu präsentieren und Wahlkampf zu machen.

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