Als Altenpfleger verdient er 900 Euro netto

„Mönch von Lützerath“ räumt vor Gericht alle Vorwürfe ein


Aktualisiert am 22.01.2025 – 11:40 UhrLesedauer: 2 Min.

Der „Mönch von Lürtzerath“ schubst einen Polizisten in den Schlamm (Archivbild): Der französische Aktivist ist für einige Klimaaktivisten zum Symbol ihres Protests geworden. (Quelle: Martin Lejeune)

Der „Mönch von Lützerath“ steht ab heute wegen Angriffen auf Polizisten vor Gericht. Die Protestaktionen sorgten 2023 für internationale Aufmerksamkeit.

Vor zwei Jahren hatte ein französischer Klimaaktivist als der „Mönch von Lützerath“ weltweit Schlagzeilen verursacht. Am Mittwoch, 22. Januar, hat sein Prozess vor dem Erkelenzer Amtsgericht begonnen. Am ersten Prozesstag soll der Saal „völlig überfüllt“ gewesen sein. Das berichtet das Bündnis „Lützerath Lebt“ auf Instagram und Telegram.

Der 29-Jährige, der als Altenpfleger arbeitet und 900 Euro netto verdient, hat am ersten Verhandlungstag bereits alle Vorwürfe in einer 30-minütigen „Einlassung“ eingeräumt, berichtet ein Reporter vor Ort. Seine Einlassung wertet der Richter laut „Lützerath Lebt“ bereits als Geständnis. Am zweiten Verhandlungstag, am 5. Februar, wird es mit der Anhörung der Polizisten weitergehen.

Der Aktivist hatte gemeinsam mit vielen anderen gegen die Räumung von Lützerath bei Erkelenz protestiert. Der Ort sollte wegen des Braunkohletagebaus abgebaggert werden. Auf Videos ist zu sehen, wie der Mann, vermummt und mit einer Kutte verkleidet, einen Polizisten, der im Schlamm feststeckt, mehrfach zu Boden wirft.

Auch einen weiteren Polizisten soll der „Mönch von Lützerath“ verletzt haben. Diesem soll er von hinten gegen das linke Bein getreten haben. Dadurch soll der Polizist sich ein Hämatom am Arm zugezogen haben. Der Beamte klagte zudem über Schmerzen in der Schulter.

Dem beschuldigten Klimaaktivisten waren die Ermittler unter anderem auf die Spur gekommen, weil er sich in einem Interview mit dem Magazin „stern“ als der „Mönch von Lützerath“ bezeichnet hatte. Reue für seine Tat hat der inzwischen 29-Jährige in den Interviews nicht gezeigt. Stattdessen sagte er: „Irgendwie hat es Spaß gemacht, ja.“ Zudem habe er sich gefreut, dass „so viele Leute“ darüber lachen konnten.

Der zweite Verhandlungstermin am Amtsgericht Erkelenz ist für den 5. Februar angesetzt. Dann soll auch das Urteil fallen. Bei einer Verurteilung im Sinne der Anklage könnte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren verhängt werden. Bei einer Strafe unter sechs Monaten ist eine Geldstrafe möglich.

„Lützerath lebt“ hatte im Vorfeld bereits angekündigt, während des Prozesses vor Gericht zu demonstrieren. Schon um 8 Uhr hatten sich laut des Bündnisses am Mittwoch rund 70 Personen vor dem Amtsgericht versammelt. Das Bündnis selbst spricht von einer „Solidarischen Prozessbegleitung“. Diese „Begleitung“ soll auch für den 5. Februar gelten und auch – falls überhaupt anberaumt – für Folgetermine. Nach dem ersten Prozesstag hat der Mönch vor den Demonstranten eine Erklärung verlesen.

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