Beim Abbiegen wird geblinkt, das ist klar. Aber wissen Sie, in welchen Situationen der Blinker auch vorgeschrieben ist – und wann er nicht benutzt werden darf?

Wer abbiegt, setzt rechtzeitig den Blinker. Das haben wir alle mal gelernt – und offenbar viele haben es wieder vergessen. Ob Ignoranz oder Bequemlichkeit: Allzu oft schalten Autofahrer eben nicht den Blinker ein, wo es vorgeschrieben ist. Das ist übrigens häufiger der Fall, als Sie vielleicht glauben. Wann der Fahrtrichtungsanzeiger – so ist die offizielle Bezeichnung – angeschaltet werden muss und was Ihnen einen Verstoß einbringen kann, erfahren Sie hier.

In diesen Situationen muss der Blinker eingeschaltet werden:

Auch wenn ein Fahrtrichtungspfeil (weißer Pfeil auf blauem Grund) vorgibt, in welche Richtung Sie fahren dürfen, müssen Sie den Blinker setzen.

Dieselben Regeln – natürlich abgesehen vom Beschleunigungsstreifen der Autobahn – gelten übrigens auch für Radfahrer. Sie müssen mit einem rechtzeitigen und deutlichen Handzeichen anzeigen, dass Sie die Richtung wechseln werden.

Wer sich daran nicht hält, muss mit einer Geldbuße in Höhe von zehn Euro rechnen.

Der Warnblinker hingegen soll nicht anzeigen, dass Sie die Spur oder die Fahrtrichtung wechseln, sondern – wie es sein Name schon sagt – vor Gefahren warnen. Deshalb müssen Sie ihn in drei Situationen einschalten:

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