
KI und Videoüberwachung
Warum Berlins neues Sicherheitsgesetz Sorgen auslöst
01.12.2025 – 05:29 UhrLesedauer: 1 Min.
Berlins Datenschutzbeauftragte warnt vor dem neuen Polizeigesetz. Teile davon hält sie für verfassungswidrig. Was sie besonders beunruhigt.
Das Berliner Abgeordnetenhaus soll am Donnerstag die größte Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (Asog) seit Jahrzehnten beschließen. Die Novelle sieht unter anderem eine Ausweitung der Videoüberwachung, den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und biometrische Gesichtserkennung im Internet vor.
Berlins Datenschutzbeauftragte Meike Kamp sieht darin eine grundlegende „Verschiebung der Befugnisse in Richtung Überwachung“, wie sie der „Berliner Morgenpost“ sagte. Wenn alle Maßnahmen parallel liefen, werde es für Unbeteiligte „nahezu unmöglich sein, unbeobachtet durch die Innenstadt zu spazieren“.
Besonders die Vorschriften zum KI-Einsatz hält die 50-Jährige für nicht verfassungskonform. Es sei nicht klar geregelt, für welche Szenarien die KI trainiert werden solle. Polizeidaten würden verwendet, ohne die üblichen Löschfristen zu beachten.
Kamp beklagte zudem eine fehlende gesellschaftliche Debatte. „Ich glaube nicht, dass unsere Gesellschaft die drohende Vollüberwachung tatsächlich befürwortet“, sagte sie. Auf die Reform könne sie nun keinen Einfluss mehr nehmen – sie rechne aber damit, dass „die kritischen Punkte einige verfassungsrechtliche Klagen nach sich ziehen werden“.