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Union und SPD haben sich auf einen Fahrplan für Deutschland verständigt. Der hat auch Folgen für Rentner. Diese Vorhaben will Schwarz-Rot umsetzen.

Immer mehr Rentner, immer weniger Einzahler – das deutsche Rentensystem steht mit dem Eintritt der Babyboomer in den Ruhestand vor einer Belastungsprobe. Die künftige Koalition aus CDU/CSU und SPD will daher mehrere Weichen stellen, um die Finanzierung der gesetzlichen Rente zu stärken. t-online zeigt, was in der neuen Legislaturperiode auf Rentner und Beitragszahler zukommen soll – und was liegen bleibt.

Hier herrschte schon vor den Verhandlungen Einigkeit: Das gesetzliche Rentenalter, die sogenannte Regelaltersgrenze, wird unter Schwarz-Rot nicht angetastet. Es bleibt also dabei, dass das Renteneintrittsalter bis 2031 auf 67 Jahre steigt – aber eben nicht weiter. Lesen Sie hier, welche Regelaltersgrenze für Ihren Jahrgang gilt.

Geht es nach führenden Ökonomen, wäre es eine der wichtigsten Maßnahmen, das Renteneintrittsalter an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln. Nur so könne sichergestellt werden, dass jüngere Generationen, aber auch Unternehmen nicht zu stark mit hohen Rentenbeiträgen belastet würden.

Die gesetzliche Rentenversicherung kennt vor allem zwei Arten der vorgezogenen Altersrente: die Rente für langjährig Versicherte nach 35 Beitragsjahren und die Rente für besonders langjährig Versicherte nach 45 Beitragsjahren. Letztere ist umgangssprachlich unter dem Namen „Rente mit 63“ bekannt. Allerdings steigt die Altersgrenze schrittweise an: Für alle Jahrgänge ab 1964 wird diese abschlagsfreie Frührente erst ab 65 Jahren möglich sein.

An dieser Regelung will die künftige Bundesregierung nicht rütteln. „Ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren wird auch künftig möglich bleiben“, stellen Union und SPD klar. Ökonomen halten die vorgezogene Altersrente allerdings für zu teuer und würden sie gerne abgeschafft und mindestens reformiert sehen. Zur Rente für langjährig Versicherte, die man mit Abschlägen bereits ab 63 Jahren beziehen kann, machen Union und SPD keine Angaben. Lesen Sie hier mehr dazu, wie die beiden vorgezogenen Altersrenten funktionieren.

Was nach den Sondierungen auf den ersten Blick wie geklärt aussah, entpuppte sich als einer der großen Knackpunkte in den Koalitionsverhandlungen: die Stabilisierung des Rentenniveaus. Jetzt ist klar: Es soll so gesichert werden, wie es sich die SPD vorstellt – per Gesetz bei 48 Prozent bis 2031. „Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, gleichen wir mit Steuermitteln aus“, heißt es dazu im Koalitionsvertrag, der t-online vorliegt.

Beim Rentenniveau handelt es sich um einen statistischen Wert, der beschreibt, wie hoch die Rente eines Durchschnittsrentners im Verhältnis zum Durchschnittseinkommen ist. Liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent, bedeutet das: Nach 45 Beitragsjahren erhalten Rentner, die 45 Jahre zum Durchschnittsentgelt gearbeitet haben, 48 Prozent des Durchschnittsverdienstes, der dann aktuell herrscht (mehr dazu hier).

Die Idee, das Rentenniveau bei 48 Prozent festzuschreiben, war bereits Teil des Rentenpakets II, das die Ampelkoalition aber nicht mehr durchs Parlament bringen konnte. Die aktuelle Regelung läuft zum 1. Juli 2025 aus. Ohne eine solche Haltelinie sinkt das Rentenniveau, weil immer weniger Beitragszahler immer mehr Rentnern gegenüberstehen. Schreibt man das Rentenniveau hingegen gesetzlich fest, während sich der demografische Wandel fortsetzt, heißt das für Arbeitnehmer eigentlich höhere Rentenbeiträge. Dem soll offenbar mit den zusätzlichen Steuermitteln entgegengewirkt werden.

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Für Rentner wäre das feste Rentenniveau eine gute Nachricht. Denn ein festes Rentenniveau hebelt den sogenannten Nachhaltigkeitsfaktor aus, der bei der Berechnung der jährlichen Rentenanpassung eine Rolle spielt. Kippt das Verhältnis von Rentnern zu Beitragszahlern, sodass weniger Beitragszahler eine bestimmte Zahl Rentner finanzieren, fällt die Rentenerhöhung durch den Nachhaltigkeitsfaktor weniger stark aus, als es eigentlich aufgrund der Lohnentwicklung der Fall sein müsste.

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