Wer morgen entspannt in den Ruhestand gehen will, sollte schon heute seiner Rentenlücke entgegenwirken. Hier erfahren Sie, wie Sie diese schließen können.

Das Wichtigste im Überblick


Viele Menschen in Deutschland fürchten, dass im Alter das Geld nicht reichen wird. Schließlich klafft zwischen der Höhe des letzten Gehalts und den Bezügen aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Lücke.

Um dem Ruhestand gelassener entgegenblicken zu können, sollten Sie sich frühzeitig anschauen, wie es um Ihre Altersvorsorge bestellt ist – und gegebenenfalls nachjustieren. t-online zeigt Ihnen, wie.

Wie erkenne ich meine Rentenlücke?

Kurz gesagt: indem Sie alle aktuellen Meldungen zum Stand Ihrer Rente heraussuchen und rechnen. Das ist leider nicht ganz trivial. Zwar gibt es im Grunde nur drei Quellen, aus denen Ihre Einkünfte im Rentenalter stammen können – die gesetzliche Rentenversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die private Vorsorge, doch wie hoch die Einnahmen am Ende tatsächlich ausfallen, hängt von vielen Variablen ab.

So können Sie heute nur schätzen, wie sich Ihr Gehalt bis zum Rentenbeginn noch entwickelt, in welcher Höhe Steuern und Sozialabgaben anfallen, wie die Renditen bei Ihrer privaten und betrieblichen Altersvorsorge aussehen und in welchem Maß die Inflation die Kaufkraft Ihrer künftigen Rente schmälert. Nicht zuletzt stellt sich auch die Frage, wie hoch überhaupt Ihr finanzieller Bedarf im Ruhestand ist.

Trotzdem: Sich einen Überblick über Ihren Status quo zu verschaffen, bleibt ratsam. Gerade eine eklatante Rentenlücke wird Ihnen selbst dann auffallen, wenn Sie sich gröber verschätzen.

Rentenversicherung berät kostenlos

Wer den Renten-Check nicht alleine auf sich nehmen möchte, kann sich professionelle Hilfe holen. Möglich ist das bei der Rentenversicherung Baden-Württemberg. Als einziger von bundesweit 16 Rentenversicherungsträgern bietet der Träger 90-minütige Intensivgespräche zur Altersvorsorge an. Darauf weisen die Experten der Zeitschrift „Finanztest“ hin.

„Versicherte können das Angebot als Videoberatung wahrnehmen. Das ermöglicht es auch Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet, mit fachlicher Unterstützung die eigene Vorsorge in den Griff zu bekommen“, heißt es in der Ausgabe von März 2023. Die Beratung der Rentenversicherung ist kostenlos.

Kontenklärung beantragen

Nehmen Sie das Angebot an, sollten Sie vorher Ihr Rentenkonto auf den neuesten Stand bringen. Dafür sollten dort alle rentenrechtlich relevanten Zeiten gespeichert sein. Dazu gehören:

  • Beschäftigungszeiten, auch in der ehemaligen DDR oder im Ausland,
  • Arbeitslosigkeit und Krankheit,
  • Kindererziehung,
  • Schul- und Studienzeiten,
  • ehrenamtliche Pflege von Angehörigen.

„Wenn Sie unsicher sind, ob alles richtig gespeichert ist, beantragen Sie zunächst eine sogenannte Kontenklärung“, rät „Finanztest“. Dafür benötigen Sie das Formular V0100. Geben Sie dafür einfach die Ziffernfolge in die Formularsuche auf der Webseite der Deutschen Rentenversicherung ein. Erläuterungen zum Ausfüllen finden Sie im Formular V0110.

Alternativ können Sie sich telefonisch unter 0800/100 048 00 an die Rentenversicherung wenden und einen Termin zur Kontenklärung vereinbaren.

Aktuelle Rentenmitteilungen heraussuchen

Um Ihre Rentenlücke möglichst korrekt ermitteln zu können, ist nicht nur die Renteninformation der gesetzlichen Rentenversicherung wichtig, sondern auch die Mitteilung zu Rentenanwartschaften aus betrieblicher und privater Altersvorsorge. Dazu gehören:

  • Riester-Rente,
  • Rürup-Rente,
  • Betriebsrenten, auch von früheren Arbeitgebern,
  • verpflichtende Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, etwa von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder,
  • private Rentenversicherungen,
  • Rente aus einem Versorgungswerk,
  • Renten aus dem Ausland.

Sollten Sie bei einer Betriebsrente keine Standmitteilung bekommen, fragen Sie Ihren Arbeitgeber nach den aktuellen Werten. Fehlt eine Rentenmitteilung, bitten Sie den Versorgungsträger um eine Prognose.

Rentenlücke selber berechnen

Wer seine künftigen Renteneinnahmen selbst überschlagen will, kann das mithilfe eines Erfassungsbogens tun, den „Finanztest“ hier zum Download zur Verfügung stellt. Er zeigt Ihnen, welche Rentenarten es gibt und wo Sie Steuern und Sozialabgaben berücksichtigen müssen.

Bei gesetzlich Krankenpflichtversicherten gehen beispielsweise etwa 11 Prozent von der gesetzlichen Bruttorente ab. Bei Betriebsrenten sind es etwa 19 Prozent, sofern die Monatsrenten über 169,75 Euro liegen. Bei Riester- und Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, sowie der ungeförderten Vorsorge wie privaten Rentenversicherungen oder Lebensversicherungen mit Verrentungsoption fallen keine Sozialabgaben an.

Ob Sie als Rentner Steuern zahlen müssen, hängt von Ihren gesamten Einnahmen ab, nicht nur von Ihrer Rente. Für sich genommen gilt bei der Rente aber, dass ein Teil Ihrer Bezüge versteuert werden muss. Wie hoch dieser steuerpflichtige Rentenanteil ausfällt, hängt davon ab, in welchem Jahr Sie in Rente gehen.

Grundsätzlich gilt: Je später der Renteneintritt, desto größer ist der Teil Ihrer Rente, den Sie versteuern müssen. Gehen Sie 2024 in Rente, haben Sie einen Rentenfreibetrag von 17 Prozent (siehe Tabelle), im Gegenzug beträgt der steuerpflichtige Anteil 83 Prozent.

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