Gültig für Stadt, Autobahn und Radler

Wann darf ich rechts überholen?


Aktualisiert am 10.06.2025 – 15:49 UhrLesedauer: 3 Min.

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Dichter Verkehr auf der Autobahn: Nur unter bestimmten Umständen darf hier rechts überholt werden. (Quelle: Tobias Hase/dpa)

Es ist links zu überholen, sagt die StVO. Aber sie hält auch Ausnahmen bereit. Wo genau darf man rechts überholen?

Als Vorbeifahren gilt, wenn ein Objekt oder ein Verkehrsteilnehmer nicht in Bewegung ist. Wenn andere sich auch fortbewegen, spricht man nicht vom Vorbeifahren, sondern vom Überholen. Das klingt logisch und nicht weiter wichtig. Ist es aber.

Denn auch wenn Sie an stehenden Fahrzeugen vorbeiziehen, kann das ein Überholvorgang sein. Das gilt, wenn das Fahrzeug verkehrsbedingt wartet, etwa an einer Einbiegung. In diesem Fall zählt das Fahrzeug zum fließenden Verkehr, es ist also kein stehendes Hindernis.

Die Regelung scheint klipp und klar: „Es ist links zu überholen“, heißt es in Paragraph 5 der StVO (Straßenverkehrsordnung). Das ergibt sich schließlich bereits aus dem Rechtsfahrgebot. Denn wenn alle möglichst rechts fahren, kann dort niemand überholen.

Wer dann aber weiterliest, merkt: Ganz so eindeutig ist die Sache doch nicht. Denn es gibt einige Ausnahmen von der Regel. t-online erklärt, wann und wo rechts überholt werden darf.

Natürlich gilt generell auch innerorts, dass andere links überholt werden. Dabei gelten für Autofahrer folgende Ausnahmefälle:

Auf der Autobahn rechnet kein Verkehrsteilnehmer damit, rechts überholt zu werden – denn dort ist es meistens absolut tabu. Die Strafe: mindestens 100 Euro und ein Punkt in Flensburg. Aber auch hier gibt es Situationen, in denen Sie rechts vorbeiziehen dürfen. Dabei gelten besondere Regeln.

Wenn Autos oder Lkw auf der rechten Spur stehen und warten, dürfen Radfahrer sie vorsichtig und in mäßigem Tempo rechts überholen. Aber nur, wenn der Platz dafür ausreicht – mindestens ein Meter zwischen den Wartenden und dem Bordstein. Sobald die anderen wieder anrollen, ist es verboten, rechts zu überholen. Auch auf anderen Spuren ist das Durchschlängeln für Radfahrer nicht erlaubt.

Auf dem Radweg wird generell nur links überholt. Und auch nur dann, wenn der Radweg breit genug zum sicheren Überholen ist.

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