
Berühmt für den Greifschwanz
Ein Opossum als Haustier – darf man die Beutelratte bei uns halten?
Aktualisiert am 30.01.2024Lesedauer: 3 Min.
Ein Wildtier als Haustier? Dafür muss man eine Menge Vorwissen mitbringen. Etwa im Fall des Opossums, des Beuteltiers mit dem berühmten Greifschwanz.
Sie sehen unfassbar niedlich aus, haben aber scharfe Zähne. Opossums, die faszinierenden Beuteltiere aus Amerika, werden als Haustiere in Europa immer beliebter. Doch wie verschiedene Haustiermagazine berichten, ist die Haltung der exotischen Tiere kompliziert und erfordert eine Menge Vorwissen.
Sie denken über ein Opossum als Haustier nach? Dann sollten Sie sich darüber im Klaren sein, dass es sich um ein Wildtier handelt, das räuberisch lebt und für den auch das schönste Menschenheim Gefangenschaft bedeutet. Wildtiere oder exotische Tiere eigenen sich „keinesfalls als Haustiere“, schreibt der Deutsche Tierschutzbund.
Opossums sind in den Wäldern des gesamten amerikanischen Kontinents beheimatet und streifen schon seit Urzeiten über unsere Erde. „Die ältesten Fossilien von Opossums stammen aus der Zeit von vor mehr als 65 Millionen Jahren, kurz vor dem Aussterben der Dinosaurier“, berichtet das Haustierfachmagazin „deinetiere.com“.
Es gibt mehr als 100 verschiedene Opossum-Arten, dabei hält eines einen Rekord unter den Säugetieren in Nordamerika: Das Nordopossum hat sagenhafte 52 Zähne. Zum Vergleich: Menschen haben für gewöhnlich 32.
Über den kleinen Beutelsäuger, dessen Männchen bis zu 40 Zentimeter lang und fünf Kilogramm schwer werden können, gibt es noch mehr Kurioses zu berichten. Weil der Kletterexperte mit dem nackten Greifschwanz an Land nicht besonders schnell ist, hat er eine geniale Täuschungsstrategie entwickelt. Werden Opossums von einem Angreifer überrascht, stellen sie sich tot. Sie strecken die Zunge heraus und bleiben bewegungslos mit offenen Augen liegen. Zusätzlich verströmen sie einen fauligen Geruch.
Warum sind Opossums eher langsam? Normalerweise kennt man Nagetiere doch als schnelle Flitzer? Schuld ist der Passgang des Opossums. Das heißt: Die Tiere bewegen gleichzeitig die Pfoten links vorne und links hinten und dann rechts vorne und rechts hinten – wie bei einem Kamel.
Rein rechtlich spricht nichts dagegen, hierzulande ein Opossum im Haus zu haben. Nach Meinung des Deutschen Tierschutzbundes ist das falsch. Er fordert, dass „nur solche Tiere von Privatleuten gehalten werden dürfen, gegen deren Haltung keine Bedenken aus Tier-, Natur- und Artenschutzsicht sowie aus Gründen der öffentlichen Sicherheit bestehen“.
Ausgeschlossen wäre dann zum Beispiel die Privathaltung von Tierarten, die wegen ihrer hohen Ansprüche nicht artgerecht im normalen Privathaushalt gehalten werden können, oder Tiere, die als Wildfänge frei gehandelt werden, obwohl ihre Bestände im Herkunftsgebiet schon als bedroht angesehen werden müssen, oder sehr gefährliche Tiere.
Die Tierschützer warnen: „Viele Halter unterschätzen – wenn sie Tiere frei auf dem Markt erwerben können – den damit verbundenen Aufwand und die Kosten und sind überfordert. Die Folge: Die Tiere werden ausgesetzt oder abgegeben oder sie vegetieren in schlechter Haltung dahin. Das muss verhindert werden.“