
Das sind Ihre Rechte
Promilletest: Darf ich das Pusten einfach verweigern?
Aktualisiert am 04.02.2026 – 11:58 UhrLesedauer: 1 Min.
Bei einer Verkehrskontrolle kann die Aufforderung zum Pusten kommen. Darf man den Alkoholtest einfach so ablehnen? Und welche Grenzwerte gelten überhaupt?
Wer sich weigert, in ein Atemalkoholtestgerät zu pusten, hat das Recht dazu – allerdings drohen Konsequenzen. Die Verweigerung von Atemalkoholtests wie das Pusten in ein Atemalkoholtestgerät oder die Überprüfung der Pupillenreaktion mit einer Taschenlampe ist grundsätzlich erlaubt. Die Polizei kann aber im Verdachtsfall eine Blutentnahme anordnen, der man sich nicht widersetzen darf. Denn das wäre eine Straftat.
Eine Blutentnahme bedeutet, dass Sie mit zur Polizeistation fahren und dort eine Blutprobe abgeben müssen. In der Regel können Sie anschließend nicht sofort weiterfahren. Früher war dafür oft eine richterliche Anordnung erforderlich. Das nahm viel Zeit in Anspruch und konnte zu verfälschten Messergebnissen führen. Inzwischen geht es schneller.
Ab 0,5 Promille gilt das Fahren als Ordnungswidrigkeit, ab 1,1 Promille als Straftat. Das Gesetz geht in diesem Fall von einer absoluten Fahruntüchtigkeit aus. Die Folgen von Alkoholverstößen reichen von Geldbußen bis hin zum Verlust der Fahrerlaubnis. Wann außerdem der Führerscheinentzug droht, erfahren Sie hier.
Auch betrunkene Radfahrer riskieren ihren Führerschein: Ab 1,6 Promille kann auch ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden. Drei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von mindestens einem Nettomonatsgehalt sind sicher.
Aber schon ab 0,3 Promille drohen sehr unangenehme Konsequenzen. Denn dann kann die Promillefahrt zur Straftat werden, wenn es dabei zu Auffälligkeiten oder zu einem Unfall kam. Diese Regelungen gelten nicht nur für herkömmliche Fahrräder, sondern natürlich auch für E-Bikes und Pedelecs.