Ein Bus mit Warnblinkanlage in der Haltebucht: Darf man jetzt vorbeifahren oder nicht? Darüber entscheidet ein kleines Detail. Diese Regeln gelten.

Beim Überholen von Bussen sind viele Autofahrer unsicher. Vor allem an Haltestellen gibt es einige Regeln zu beachten. In diesem Ratgeberartikel erklären wir Ihnen, wann und wie Sie einen Bus sicher überholen können.

Ja, Sie dürfen vorsichtig an einem Schul- oder Linienbus vorbeifahren, der an einer Haltestelle hält. Sie müssen jedoch auf Fahrgäste achten, die möglicherweise ein- oder aussteigen. In solchen Fällen ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt und ein ausreichender Abstand zum Bus einzuhalten. Ist ein gefahrloses Vorbeifahren nicht möglich, müssen Sie warten.

Besonders wichtig ist Vorsicht an Schulbushaltestellen. Die jüngeren Schüler sind oft entweder abgelenkt oder können Gefahren noch nicht richtig einschätzen.

An einigen Haltestellen muss der Busfahrer die Warnblinkanlage einschalten, wenn er sich der Haltestelle nähert oder wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen. Sobald während der Fahrt das Warnlicht blinkt, dürfen Sie den Bus nicht mehr überholen.

Sollte der Bus allerdings stehen und das Warnblinklicht eingeschaltet haben, dürfen Sie in Schrittgeschwindigkeit und mit genügend Abstand vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr.

Wenn ein Bus anfährt, müssen Autofahrer warten und dem Bus ein zügiges Einfädeln ermöglichen. Dabei müssen die Autofahrer den Bussen Vorfahrt gewähren. Umgekehrt darf der Busfahrer nicht einfach losfahren, ohne vorher zu blinken. Der Busfahrer muss rechtzeitig blinken, um dem fließenden Verkehr genügend Zeit zum Reagieren zu geben. Dies gilt sowohl beim Anfahren von einer Haltestelle am Fahrbahnrand als auch aus einer Haltebucht.

Nein. Diese Regelungen gelten nur für entsprechend gekennzeichnete Schul- und Linienbusse. Für große Reisebusse wie die bekannten Flixbusse hingegen gelten sie nicht. Allerdings halten diese Busse eher in Ausnahmefällen an Haltestellen an. Besondere Vorsicht gilt aber auch in diesen Fällen.

Wer sich nicht an die vorgeschriebene Schrittgeschwindigkeit hält, muss mit einem Verwarnungsgeld von mindestens 15 Euro rechnen. Wenn Sie das Überholverbot missachten oder andere Verkehrsteilnehmer behindern oder gefährden, kann das Bußgeld bis zu 70 Euro betragen und Sie erhalten einen Punkt in Flensburg. Übrigens: Hier erfahren Sie, was genau Schrittgeschwindigkeit überhaupt ist.

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