
Medienbericht
Christina Block erleidet herbe Niederlage vor Gericht
Aktualisiert am 30.01.2026 – 00:11 UhrLesedauer: 2 Min.
Rückschlag für Christina Block: Der Oberste Gerichtshof Dänemarks lehnt ihren Berufungsantrag im Sorgerechtsstreit offenbar ab.
Neue Entwicklung im Fall von Steakhaus-Erbin Christina Block: Die 52-Jährige muss laut einem Medienbericht einen herben Rückschlag hinnehmen. So lehnte der Oberste Gerichtshof den Berufungsantrag Blocks im Sorgerechtsstreit um ihre beiden Kinder ab. Das berichtet die „Bild“-Zeitung unter Berufung auf den Gerichtsbeschluss.
Block war zuvor bereits das Sorgerecht für ihre 15-jährige Tochter Klara und ihren zwölfjährigen Sohn Theodor entzogen worden. Dagegen hatte die Unternehmerin Berufung eingelegt – doch das oberste Gericht Dänemarks lehnte die Berufung offenbar ab. Damit wäre der Entscheid rechtsgültig.
Bereits im Mai vergangenen Jahres hatte ein Familiengericht im dänischen Sønderborg auf Antrag des Vaters der Kinder, Stephan Hensel, Block das Sorgerecht entzogen. Dagegen legte die 52-Jährige Rechtsmittel ein. Die Kinder befinden sich seitdem streng bewacht an einem geheim gehaltenen Ort in Dänemark.
Block steht in Hamburg derzeit wegen der Entführung ihrer Kinder vor Gericht. Die Anklage erhebt schwere Vorwürfe gegen die Mutter. Demnach soll Block ihre beiden Kinder in der Silvesternacht 2023/24 von einer israelischen Sicherheitsfirma gewaltsam habe entführen und nach Süddeutschland bringen lassen. Von dort holte sie Sohn und Tochter nach eigenen Angaben nach Hamburg. Die Tochter von Eugen Block, dem Gründer der Steakhaus-Kette „Block House“, bestreitet die Vorwürfe.
Der Entführung vorausgegangen war ein jahrelanger Sorgerechtsstreit. Blocks Ex-Mann Stephan Hensel hatte bereits im Jahr 2021 Gewaltvorwürfe gegen die Mutter erhoben, die diese bestreitet. Im August des Jahres 2021 hatte Hensel die Kinder nach einem Wochenendbesuch nicht nach Hamburg zurückgebracht und damit nach Auffassung der Staatsanwaltschaft ebenfalls eine Kindesentziehung begangen. Über die Zulassung einer Anklage gegen ihn wurde noch nicht entschieden.
Für Block bedeutet die Niederlage im Berufungsverfahren, dass sie ihre Kinder gegen den Willen des Vaters nicht wiedersehen darf. Erst mit deren Volljährigkeit können die Kinder selbst entscheiden, ob sie Kontakt zur Mutter aufnehmen möchten.