Brisanter „Spiegel“-Bericht

Ulmen zieht vor Gericht – aber nicht gegen alle Vorwürfe


02.04.2026 – 11:24 UhrLesedauer: 2 Min.

Christian Ulmen (Archivbild): Die Staatsanwaltschaft in Itzehoe ermittelt gegen ihn. (Quelle: Hannes Magerstaedt/Getty Images)

Christian Ulmen geht juristisch gegen den „Spiegel“-Artikel vor, in dem seine Ex-Frau schwere Vorwürfe erhebt. Der Schauspieler wehrt sich nur gegen Teile der Berichterstattung.

Christian Ulmen hat beim Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den „Spiegel“-Verlag beantragt. Das bestätigte das Gericht am Mittwoch. Der Antrag richtet sich gegen den Print-Artikel vom 20. März sowie den Online-Beitrag vom 21. März, in dem Ulmens frühere Frau Collien Fernandes schwere Vorwürfe erhebt.

Nach Angaben des Gerichts wendet sich Ulmen gegen mehrere Aspekte der Berichterstattung. Konkret solle der „Spiegel“ es unterlassen, den vermeintlichen Eindruck zu erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner früheren Ehefrau Collien Fernandes erstellt oder verbreitet. Außerdem richtet sich der Antrag gegen die Darstellung, er habe wiederholt körperliche Übergriffe begangen und seine Ex-Frau schwer bedroht. Auch eine Passage zu einem Gerichtstermin auf Mallorca wird angegriffen.

Nicht Gegenstand des Antrags sind die zentralen Vorwürfe, die Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann erhoben hat und weshalb sie Anzeige gegen ihn erstattet hat. Sie wirft Ulmen vor, über längere Zeit Fake-Profile in ihrem Namen erstellt zu haben.

Über diese Accounts sollen zahlreiche Männer kontaktiert worden sein. In mehreren Fällen soll es laut Fernandes zu sexuellen Gesprächen und auch zu Telefonsex gekommen sein. Zudem soll Ulmen nach Angaben seiner Ex-Frau digital generierte pornografische Inhalte, die ihr ähnelten, verbreitet haben.

Zudem steht der Vorwurf im Raum, dass Ulmen Fernandes körperlich angegriffen haben soll. Ihren Schilderungen nach soll es dabei mehrfach zu Übergriffen gekommen sein, auch während eines gemeinsamen Aufenthalts auf Mallorca.

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Fernandes machte diese Vorwürfe im „Spiegel“ öffentlich. Teile ihrer Darstellung wurden nach ihren Angaben eidesstattlich versichert. Sie spricht von „digitaler Gewalt“ und bezeichnet die Vorgänge unter anderem als „virtuelle Vergewaltigung“. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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