
Urteil gefallen
Cannabisverbot im Englischen Garten ist rechtswidrig
Aktualisiert am 26.11.2025 – 10:33 UhrLesedauer: 1 Min.
Im Englischen Garten darf ab sofort wieder gekifft werden. Das Bayerische Verwaltungsgericht hebt ein entsprechendes Verbot auf.
Das Konsumverbot für Cannabis im Englischen Garten in München ist rechtswidrig. Damit ist das Rauchen von Cannabis dort sowie im angrenzenden Hofgarten vor der Staatskanzlei von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) und im Finanzgarten wieder erlaubt, teilte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch in München mit.
Das ursprüngliche Verbot war von der staatlichen Schlösserverwaltung Bayerns erlassen worden, die für staatliche Parks zuständig ist. Grundlage war ein Beschluss des bayerischen Kabinetts infolge der Teillegalisierung durch die frühere Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP. Bereits im Juli hatte der Verwaltungsgerichtshof das generelle Kiffverbot für den Nordteil der beliebten Parkanlage ausgesetzt.