Außer in Sachsen

Warum der Buß- und Bettag kein Feiertag mehr ist

Nur einige Jahre lang war der Buß- und Bettag im Nachkriegsdeutschland ein gesetzlicher Feiertag. 1994 wurde er abgeschafft – außer in einem Bundesland.

Aktualisiert am 19.11.2024 – 15:50 Uhr|Lesedauer: 3 Min.

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Der Buß- und Bettag ist neben Aschermittwoch und Karfreitag einer der drei offiziellen Bußtage innerhalb des Kirchenjahres. An diesem Tag denken evangelische Christen gemeinsam über ihre Sünden und Fehlentscheidungen nach – der Einzelne beschäftigt sich also nicht nur mit seinen Fehlern, sondern auch mit jenen im gesellschaftlichen Leben. Die Kirche will mit diesem Tag die ganze Gesellschaft zur Besinnung rufen.

Buß- und Bettag: An diesem Tag, zum Ende des Kirchenjahres, steht die Besinnung der Gläubigen im Mittelpunkt. (Quelle: kadirdemir/getty-images-bilder)

Der evangelische Besinnungstag ist nur in Sachsen ein Feiertag, in einigen anderen Bundesländern gibt es jedoch Sonderregelungen.

Den Buß- und Bettag gibt es seit Ende des 19. Jahrhunderts. Er fällt traditionell auf den Mittwoch vor dem Totensonntag, dem letzten Sonntag des Kirchenjahres. Er wird somit Ende November begangen.

An welchem Datum ist Buß- und Bettag?

2024: 20. November
2025: 19. November
2026: 18. November
2027: 17. November
2028: 22. November

Nur in Sachsen haben Arbeitnehmer an diesem Tag frei. In den anderen Bundesländern ist der Buß- und Bettag kein Feiertag – nicht mehr. Abgeschafft wurde er dort in den Neunzigerjahren. In Deutschland wurde 1995 die Pflegeversicherung als Pflichtversicherung eingeführt, wodurch Arbeitgeber finanziell stärker belastet wurden. Zum Ausgleich, also zur Mitfinanzierung der Pflegeversicherung, schaffte die Politik ein Jahr zuvor den Buß- und Bettag als gesetzlichen Feiertag ab.

Die Abschaffung erfolgte gegen den Widerstand der Kirche. Viele evangelische Christen in Deutschland begehen den Feiertag trotzdem, denn es gibt Ausnahmeregelungen.

Für den Erhalt des Buß- und Bettags hatte sich in Sachsen die damalige Landesregierung eingesetzt. Zum Nulltarif gibt es den arbeitsfreien Tag dort jedoch nicht. Als Ausgleich zahlen die sächsischen Arbeitnehmer 0,5 Prozent ihres Brutto-Gehaltes mehr in die Pflegeversicherung ein. Kritiker gehen davon aus, dass dieser Beitrag die Kosten für den zusätzlichen Feiertag sogar übersteigt.

Kritisiert wird diese Regelung auch, weil mehr als drei Viertel der Bevölkerung Sachsens überhaupt keiner Konfession angehören. Eine Wahlmöglichkeit haben konfessionslose sächsische Arbeitnehmer nicht.

Regelungen anderer Bundesländer: Bayern und Berlin

Obwohl der Buß- und Bettag offiziell abgeschafft wurde, ermöglichen die Feiertagsgesetze der meisten anderen Bundesländer Arbeitnehmern, an diesem Tag freizunehmen. Und zwar dann, wenn sie sich auf religiöse Pflichten berufen. Urlaub müssen Arbeitnehmer hierfür nicht einreichen. Stattdessen verzichten sie am Buß- und Bettag auf ihren Lohn.

In Bayern und in Berlin gibt es zudem Ausnahmeregelungen für Schüler. An bayerischen Schulen haben alle Schüler am Buß- und Bettag schulfrei. Die meisten Kindergärten haben dann auch geschlossen. In Berlin können Schüler evangelischer Konfession selbst entscheiden, ob sie an diesem kirchlichen Feiertag die Schule besuchen oder nicht.

Buß- und Bettag: An diesem Tag sollen die Gläubigen sich selbst reflektieren. (Quelle: FG Trade/getty-images-bilder)

Bereits in der römischen Antike gab es Bußtage. Dabei versuchten die Menschen, die Götter durch Opfergaben gnädig zu stimmen, und baten sie um eine ertragreiche Ernte.

Buß- und Bettage wurden später in Notzeiten ausgerufen, um Gott um Vergebung zu bitten. Der Staat verordnete sie. 1532 feierte die protestantische Kirche den ersten Buß- und Bettag in Straßburg. Damals herrschte die Angst vor den Folgen der Türkenkriege.

Im Jahr 1878 gab es in 28 deutschen Ländern 47 verschiedene Buß- und Bettage an 24 Tagen, berichtet die Evangelische Landeskirche in Baden. Erst 1934 vereinheitlichte die evangelische Kirche den Feiertag, indem sie ihn auf den letzten Mittwoch des Kirchenjahres legte, also den Mittwoch vor dem Totensonntag.

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