Die Angriffe auf Feuerwehrleute, Rettungskräfte oder andere Sicherheitskräfte sind in der letzten Zeit gewachsen. Jetzt will der Justizminister stärker dagegen vorgehen.

Mit einer leichten Verschärfung des Strafrechts will Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte besser vor Anfeindungen und Gewalt schützen. „Die Angriffe und die darin zum Ausdruck kommenden Verrohungstendenzen können gravierende Auswirkungen haben“, heißt es in einem Referentenentwurf des Ministers. Neben den individuellen Folgen für das Opfer sei auch die Funktionsfähigkeit des Gemeinwesens gefährdet. Zuvor hatte die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ berichtet.

Der Justizminister entspricht mit seinem Vorhaben einem Wunsch der Innenministerkonferenz von Bund und Ländern. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) sagte: „Ich habe nach der Silvesternacht vor eineinhalb Jahren gefordert, dass Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten, die in Hinterhalte gelockt und dort angegriffen werden, besser geschützt werden.“ Für die vorgeschlagene Strafverschärfung sei sie Minister Buschmann daher sehr dankbar. Denn wenn Angriffe auf Polizisten, Rettungskräfte, Feuerwehrleute, Ehrenamtliche und Kommunalpolitiker generell höher bestraft werden könnten, dann sei dies auch ein weiteres Stoppsignal.

Der Entwurf enthält zwei konkrete Ergänzungen im Strafgesetzbuch, wie es aus dem Bundesjustizministerium hieß. So ist eine Anpassung des Paragrafen geplant, der Grundsätze der Strafzumessung festlegt. Künftig soll bei der Zumessung auch zu berücksichtigen sein, ob die „Auswirkungen der Tat geeignet sind, eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen“. Durch die Anpassung der Norm solle Rückhalt für die Betroffenen gezeigt werden. Es handele sich um eine „Klarstellung und Bekräftigung der geltenden Rechtslage“, hieß es.

Zudem sieht der Entwurf auch eine Reform des Paragrafen vor, der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte verbietet. Künftig soll auch ein „hinterlistiger Überfall“ als besonders schwerer Fall des Widerstands gewertet und mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten und maximal fünf Jahren bestraft werden.

Die Anpassung soll dazu beitragen, dass etwa Polizisten und Gerichtsvollzieherinnen sowie Finanz- und Strafvollzugsbeamten besser geschützt sind. Das gilt auch für Feuerwehrleute, Katastrophenschützerinnen, Rettungskräfte und Notärzte. Die Änderungen schließen zudem Ehrenamtliche ein, die sich für das Gemeinwohl einsetzen.

Aus der Union kam zwar Zustimmung für die geplante Reform, der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, Andrea Lindholz, geht diese jedoch nicht weit genug. Sie sagte, der Entwurf könne mit Blick auf die aktuelle Sicherheitslage nur ein erster Schritt sein. Vor allem der Anstieg der Straftaten, bei denen Messer verwendet würden, sei besorgniserregend. Hier gelte es gegenzusteuern. „Wir fordern deshalb, dass Körperverletzungen, die mittels einer Waffe oder eines Messers begangen werden, als Verbrechen eingestuft und somit mindestens mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden“, sagte die CDU-Politikerin. Aktuell wird, wer eine Körperverletzung „mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs“ begeht, mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

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