Nach jahrelanger Debatte
Bundestag beschließt neues Wehrdienstgesetz
Aktualisiert am 05.12.2025 – 12:04 UhrLesedauer: 2 Min.
Der Bundestag hat über den neuen Wehrdienst abgestimmt. Eine Mehrheit nahm die Reform an, die ab 1. Januar 2026 in Kraft treten soll – ein Schritt steht noch aus.
Der Bundestag hat an diesem Freitag nach langem Ringen den neuen Wehrdienst zur Stärkung der Bundeswehr beschlossen. Vorgesehen ist ein massiver Aufwuchs der Streitkräfte möglichst auf freiwilliger Basis. Bei einem Mangel an Rekruten kann aber nach weiterem Gesetzesbeschluss eine Pflicht greifen. Die besonders strittige Frage, wen eine Zwangseinberufung trifft und wie sie fair gestaltet wird, muss noch geklärt werden.
Auch muss der Bundesrat dem Vorhaben noch zustimmen. Das Gesetz soll ab Januar 2026 greifen – die frühere Wehrpflicht wurde 2011 ausgesetzt.
Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) sprach von einem entscheidenden Schritt für die Verteidigungsfähigkeit. Um das Gesetz sei gestritten worden, man habe es sich nicht leicht gemacht, räumte er ein. Auch die am Freitag ausgerufenen Schülerstreiks gegen den Wehrdienst zeigten dies. „Das ist eine Diskussion, die notwendig ist.“
Der Dienst solle zunächst freiwillig sein. Klar sei aber auch: „Wenn es nicht reicht, werden wir um eine Teil-Wehrpflicht nicht umhinkommen“, so der SPD-Politiker. „Dieses Land, diese Demokratie verdient es“, sagte Pistorius. Mit Blick auf den Widerstand gegen Wehrdienst, etwa bei den Linken, betonte er: „Unsere Bundeswehr schützt auch die, die sie nicht ausrüsten wollen.“
Ziel des Gesetzes ist, dass die Zahl der aktiven Soldaten von aktuell 183.000 bis zum Jahr 2035 auf 255.000 bis 270.000 steigt. Dazu sollen 200.000 weitere Reservisten kommen. Anlass ist die verschärfte Bedrohungslage seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Derzeit könnten von den 900.000 wehrrechtlich verfügbaren Reservisten der Bundeswehr etwa die Hälfte tatsächlich einsatzbereit zur Verfügung stehen.
Das Gesetz legt Zielkorridore für den Personalzuwachs fest und unterscheidet zudem zwischen aktiver Truppe und Freiwilligen. Letztere müssen mindestens sechs Monate dienen, was aber nur für den Heimatschutz und Wachaufgaben ausreicht. Sie sollen später vor allem die Reserve stärken. Die aktive Truppe ist direkt kampfbereit und muss länger ausgebildet werden. Das Verteidigungsministerium muss dem Parlament die Zahlen der Freiwilligen ab 2027 alle sechs Monate aufgeschlüsselt vorlegen.
