
Der oberste Parteirichter in NRW sah seine Unabhängigkeit von Neuhoff als Mitglied des Landesvorstands bedroht und schaltete den Bundesvorstand ein. Neuhoff dementierte in einer folgenden Anhörung, eine Drohung beabsichtigt zu haben. Abwenden konnte er die nun vorliegende Abmahnung damit letztlich aber nicht.
„Es bedarf keiner näheren Begründung, dass der Hinweis eines – keineswegs einflusslosen – Mitglieds des für etwaige Parteiordnungsmaßnahmen gegen den Präsidenten des Landesschiedsgerichts auch zuständigen Landesvorstands jedenfalls einen ‚Wink mit dem Zaunpfahl‘ darstellen würde und von dem so Angesprochenen so verstanden werden musste“, heißt es in der Abmahnung.
Es sei hingegen nicht zweifelsfrei festzustellen, dass Neuhoff vorsätzlich zur Beeinflussung des Verfahrens gehandelt habe. „In Ansehung Ihres Engagements für die Partei und Ihrer Verdienste um sie erscheint das Aussprechen einer Abmahnung als eine notwendige, aber auch hinreichende Ahndung dieses Verhaltens“, heißt es weiter.
Ob der Beitritt des Bundesvorstands zum Ausschlussverfahren gegen Esser rechtens sei – und ob es dementsprechend weiter vorangetrieben wird, statt wie vom Landesvorstand vorgesehen mit einem Vergleich beendet ist – muss das Landesschiedsgericht noch entscheiden.