Ungültige Stimmkarten

Bundestag muss Abstimmung zum Sicherheitspaket wiederholen


Aktualisiert am 18.10.2024 – 11:43 UhrLesedauer: 3 Min.

Bärbel Bas: Die Bundestagsvizepräsidentin lässt die Abstimmung wiederholen. (Quelle: Michael Kappeler/dpa/dpa)

Der Bundestag hat über eine Ergänzung zum Sicherheitspaket abgestimmt, doch das erste Votum war ungültig. Erst im zweiten Anlauf gab es Klarheit.

Die namentliche Abstimmung im Bundestag über einen Unions-Antrag zum sogenannten Sicherheitspaket muss wiederholt werden. Bei der Auszählung der ersten Abstimmung am Freitag sei aufgefallen, dass in die Urnen „mehrere ungültige Stimmkarten eingeworfen“ worden seien, sagte Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) im Plenum. Es werde ermittelt, „wie das passieren konnte“. Die Wahl müsse erneut durchgeführt werden.

Das Sicherheitspaket wurde von der Ampelkoalition als Reaktion auf den mutmaßlichen islamistisch motivierten Anschlag von Solingen auf den Weg gebracht. Bei der Abstimmung geht es darum, ob im von den Ampelfraktionen vereinbarten Gesetzentwurf Zurückweisungen an den deutschen Grenzen eingefügt werden. Die Unionsfraktion hatte dies gefordert.

Im zweiten Anlauf wurde dann klar: Der Antrag der Union ist gescheiter. Er erhielt in der namentlichen Abstimmung 255 Stimmen, 406 Abgeordnete stimmten dagegen. Die Unionsfraktion zählt nur 196 Abgeordnete, es gab damit also auch Zustimmung aus anderen Fraktionen.

Vorgesehen ist im Gesetz bereits ein allgemeines Verbot von Messern auf öffentlichen Veranstaltungen. Ausreisepflichtigen Asylbewerbern sollen Leistungen gestrichen werden, wenn nach den sogenannten Dublin-Regeln ein anderes europäisches Land für sie zuständig ist und einer Ausreise nichts entgegensteht. Bei Terror-Ermittlungen soll ein Abgleich biometrischer Daten im Internet möglich werden, wenn der Präsident des Bundeskriminalamts (BKA) dies von einem Gericht genehmigen lässt.

Vor der Abstimmung hatte es am Freitagmorgen eine hitzige Debatte über das Paket gegeben. Vertreter der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP verteidigten die Pläne zu Verschärfungen im Aufenthalts- und Waffenrecht und zu mehr Befugnissen für die Sicherheitsbehörden.

„Wir verbieten Messer auf öffentlichen Veranstaltungen und ermöglichen den Ländern, weitergehende Messerverbote zu erlassen. Und das kann auch anlasslos kontrolliert werden“, sagte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Die Ausweisung ausländischer Gewalttäter werde mit dem Paket leichter. „Wer hier Gewalttaten begeht, der verwirkt sein Recht auf unseren Schutz.“

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz verteidigte die Neuerungen als sinnvoll und angemessen. Die Forderungen der Union in der Migrationspolitik nach pauschalen Zurückweisungen an den deutschen Grenzen gefährdeten Europa. FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle räumte ein, das Paket gehe nicht weit genug, sei aber ein Schritt in die richtige Richtung.

Die AfD sowie CDU/CSU kritisierten sie hingegen als ungenügend. „Dieses sogenannte Sicherheitspaket ist weitgehend wirkungslos“, sagte der innenpolitische Sprecher Alexander Throm (CDU). Die AfD beklagte eine aus ihrer Sicht verfehlte Migrationspolitik. Clara Bünger (Linke) sprach hingegen von ineffektiven Scheinlösungen gegen Extremismus und Islamismus.

Ob das Sicherheitspaket letztlich durch den Bundestag kommt, ist noch nicht sicher. Über das Gesetzespaket wird in Form einer namentlichen Abstimmung entschieden. Die drei Ampel-Fraktionen stellen zusammen 415 von 733 Abgeordneten. Sie haben also 48 Stimmen mehr als die absolute Mehrheit.

Doch bei einer Probeabstimmung in der SPD-Fraktion am Dienstag gab es nach Angaben von Teilnehmern 20 bis 25 Gegenstimmen. Kanzler Olaf Scholz hatte dabei die Abgeordneten in der Sitzung zur Zustimmung ermahnt.

Der neue SPD-Generalsekretär Matthias Miersch zeigt sich dennoch zuversichtlich. „Ich gehe davon aus, dass die sehr große Mehrheit für das Sicherheitspaket stimmt“, sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe. Die Einlassungen von Scholz seien keine Drohung, sondern ein Appell gewesen. „Unsere Geschäftsordnung legt fest: Wenn die Mehrheit der Abgeordneten in einer Fraktionssitzung für eine Entscheidung stimmen, dann haben sich im Bundestag alle daran zu halten“, machte Miersch deutlich.

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