Kabinett

Bundesregierung gibt Nachrichtendiensten Lizenz zum Stören

Aktualisiert am 12.08.2026 – 12:59 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Reform der Gesetze, die die Befugnisse und Kontrolle der Nachrichtendienste regeln, war schon lange geplant. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa/dpa-bilder)

Im Vergleich zu Geheimdiensten etwa in Großbritannien und Frankreich sind die Befugnisse der deutschen Nachrichtendienste sehr begrenzt. Das soll sich bald ändern.

Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst (BND) sollen angesichts der wachsenden hybriden Bedrohung Deutschlands deutlich mehr Befugnisse erhalten. Eine umfassende Reform, die das Bundeskabinett beschlossen hat, sieht für die deutschen Nachrichtendienste zudem erstmals die Möglichkeit vor, in klar begrenzten Fällen selbst operativ einzugreifen. Es gehe darum „gegenüber unseren Gegnern auch aktiv handeln zu können“, sagt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).

So könnte etwa der für die Auslandsaufklärung verantwortliche BND die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipulieren. Mitarbeiter des für Spionageabwehr und Aufklärung im Inland zuständigen Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) könnten in eine Wohnung eindringen, um Sprengstoff-Komponenten gegen harmloses Pulver auszutauschen.

Deutschland sei inzwischen täglich Ziel hybrider Angriffe, sagt der Bundesinnenminister, Alexander Dobrindt (CSU). (Archivfoto) (Quelle: Hendrik Schmidt/dpa/dpa-bilder)

Deutschland könne sich nicht dauerhaft auf die Unterstützung befreundeter ausländischer Dienste verlassen, sagt Kanzleramtschefin Nina Warken (CDU). Die deutschen Dienste dürften nicht länger „hinter denen anderer europäischer Partner zurückstehen“. Die Abhängigkeit von Informationen, die befreundete ausländische Nachrichtendienste mit Deutschland teilen, müsse beendet werden. Warken hob positiv unter anderem die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit, Daten länger zu speichern, hervor.

Erleichterter Zugriff auf Daten und Kommunikation

Kernstück der Reform sind jedoch zusätzliche Befugnisse im digitalen Raum, die BND und BfV vom kommenden Jahr an haben sollen, falls der Bundestag diesen Teil des Gesetzentwurfs billigt. Dabei geht es unter anderem um die Online-Durchsuchung. Dabei verschafft sich ein Nachrichtendienst-Mitarbeiter Zugang zu einem anderen Gerät, um sich Zugriff auf die darauf gespeicherten Daten zu verschaffen. Ausgeweitet werden soll zudem die sogenannte Quellen-TKÜ, die es ermöglicht, verschlüsselte Kommunikation mitzulesen – künftig auch inklusive älterer Inhalte.

Der Entwurf beinhaltet ein abgestuftes Regelwerk für das Auslesen von Geräten und für heimliche Eingriffe in private Computersysteme. Dabei gilt: Je umfassender der Zugriff ist, desto höher sollen die Voraussetzungen und desto stärker die Kontrolle sein.

Unabhängige Kontrolle wird neu organisiert

Flankiert wird die Ausweitung der Befugnisse durch eine Intensivierung der Kontrolle der Arbeit der Nachrichtendienste. Hier sollen künftig noch mehr Fäden beim Unabhängigen Kontrollrat zusammenlaufen. Er soll regelmäßig die Abgeordneten im geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages informieren.

Ein „echter Geheimdienst“

Die Nachrichtendienste und ihre jeweiligen Dienstherren – Bundesinnenministerium und Bundeskanzleramt – weisen darauf hin, dass die neuen Befugnisse eine große Änderung darstellen. Gleichzeitig betonen sie jedoch, dass BND und BfV durch die Reform in rechtlicher Hinsicht lediglich in Teilbereichen das Niveau anderer europäischer Dienste erreichen.

Share.
Die mobile Version verlassen