
Elektroautos werden länger von der Kfz-Steuer befreit. Die Verlängerung soll einen Anreiz geben, auf E-Fahrzeuge umzusteigen. Reine E-Autos, die bis Ende 2030 erstmals zugelassen werden, bleiben durch die Gesetzesänderung bis zu zehn Jahre lang von der Steuer befreit – allerdings maximal bis zum 31. Dezember 2035. Bisher galt: Werden reine E-Autos bis zum 31. Dezember 2025 zugelassen, müssen sie ab der Erstzulassung keine Kfz-Steuern zahlen – befristet war dies bis Ende 2030.
Eine Haltelinie beim Rentenniveau galt bisher nur bis zu diesem Jahr. Nun bleibt sie bis 2031 auf Höhe von 48 Prozent. Bei dieser Größe wird eine Standardrente ins Verhältnis zum Durchschnittseinkommen gesetzt. Mit Bundesmitteln werden die Renten jährlich so angepasst, dass das Sicherungsniveau vor Steuern nicht unter die Haltelinie sinkt.
Die Mütterrente ist die Anrechnung von Kindererziehungszeiten bei der Rentenberechnung. Bisher war die Anerkennung von Erziehungsleistungen je nach Zeitpunkt der Geburt der Kinder unterschiedlich. Mit der Mütterrente III sollen nun die Erziehungszeiten für alle Kinder auf bis zu drei Jahre ausgeweitet werden. Dazu wird die für die Rente anrechnungsfähige Zeit für vor 1992 geborene Kinder um sechs Monate verlängert. Greifen soll dies ab 2027.
Das Aktivrentengesetz ermöglicht es vom kommenden Jahr an Rentnerinnen und Rentnern, in einer Beschäftigung 2.000 Euro monatliche steuerfrei zu verdienen. Die Regierung geht davon aus, dass rund 168.000 Menschen von den Möglichkeiten Gebrauch machen. Ließen sie sich aktivieren, könnte das helfen, das Fachkräfteproblem abzumildern, so die Hoffnung.
Das Gesetz zur Modernisierung des Wehrdienstes sieht eine verpflichtende Musterung junger Männer und die Wiedereinführung der Wehrerfassung vor. Weiter gilt aber das Prinzip der Freiwilligkeit. Ziel ist es, die Truppenstärke der Bundeswehr bis zum Jahr 2035 von derzeit rund 184.000 Soldatinnen und Soldaten auf 255.000 bis 270.000 zu erhöhen. Alle jungen Männer und Frauen ab Geburtsjahrgang 2008 werden vom nächsten Jahr an einen Fragebogen zur Person erhalten, der auch die Motivation zum Wehrdienst abfragt. Männer müssen, Frauen können diesen beantworten. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, soll dann die Musterung wieder zur Pflicht werden. Praktisch wird sie aber erst später greifen.