Bundesfinanzhof entscheidet

Neue Grundsteuer ist nicht verfassungswidrig

10.12.2025 – 09:16 UhrLesedauer: 1 Min.

Der Bundesfinanzhof in München hat im langwierigen Streit um die Grundsteuer-Reform sein Urteil gesprochen. Zuvor hatten Immobilieneigentümer geklagt.

Nach jahrelangem Streit um die Grundsteuer-Reform hat der Bundesfinanzhof in München seine Entscheidung verkündet. Das Gericht in München erklärte, dass die neue Grundsteuer verfassungskonform ist.

Zuvor hatten in drei Fällen Immobilieneigentümer aus Köln, Berlin und Sachsen gegen die seit Anfang des Jahres geltende Reform geklagt. Die Entscheidung fiel nun in zweiter Instanz, nachdem die Kläger zuvor bereits in der ersten Instanz verloren hatten.

Das Grundsteuer-Gesetz trifft quasi die gesamte Bevölkerung: Zwar müssen nur Eigentümer die Steuer zahlen, üblicherweise legen Vermieter die Kosten aber auf ihre Mieter um. Das bei vielen Eigentümern unpopuläre Gesetz verstößt nach Einschätzung des Augsburger Rechtswissenschaftlers Gregor Kirchhof gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil die Finanzämter die Grundsteuer aufgrund pauschaler Durchschnittswerte für Nettokaltmieten und Bodenwert festsetzen dürfen.

In allen drei Verfahren geht es um das sogenannte Bundesmodell, das in elf Bundesländern gilt. Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Regelungen getroffen, doch auch gegen diese Ländergesetze gibt es zahlreiche Klagen.

Nach Angaben Kirchhofs hatten bundesweit 2,8 Millionen Eigentümer Einspruch gegen die Grundsteuerwertbescheide ihrer Finanzämter eingelegt. Vor den 18 Finanzgerichten geklagt hatten und haben bislang mehr als 2.000 Immobilieneigentümer. Viele dieser Klagen sind bereits abgewiesen.

Notwendig war die Neuregelung der Grundsteuer, weil das Bundesverfassungsgericht die alte Regelung 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte. Die zugrundeliegenden Grundstückswerte waren im Westen seit 1964 nicht mehr aktualisiert worden, im Osten seit 1935. Das hatte große Ungleichheiten bei der Besteuerung zur Folge.

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