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Dem BSW fehlen offenbar lediglich 13.435 Stimmen zum Einzug in den Bundestag. Erste Stimmen zweifeln die Rechtmäßigkeit der gesamten Wahl an. Aber was ist dran?

Es war 1.49 Uhr in der Nacht zu Montag, als die Nachrichtenagenturen ihre Eilmeldungen verschickten, um über das vorläufige amtliche Endergebnis der Bundestagswahl zu informieren – und es dürfte den Mitgliedern des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) den Schock in die Glieder getrieben haben. 4,972 Prozent stand darin zu lesen. So hoch ist der Stimmenanteil, den die Partei bei der Wahl erzielt hat. Damit hat das BSW den Sprung in den Bundestag denkbar knapp verpasst.

Der BSW-Politiker Fabio De Masi spricht bereits davon, dass die Verfassungsmäßigkeit der Abstimmung angesichts des knappen Ausgangs für sein BSW nicht mehr gewährleistet gewesen sein könnte. „Ich fürchte, diese Wahl wird noch Karlsruhe beschäftigen“, schrieb der ehemalige Linkenpolitiker noch in der Nacht zu Montag bei X. De Masi spricht von massiven Kampagnen gegen seine Partei im Vorfeld des Urnengangs und wittert bereits „rumänische Verhältnisse“ in Deutschland heraufziehen, wie er schreibt.

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Für das BSW wäre der Einzug in den Bundestag enorm wichtig gewesen, schließlich besteht die Partei erst seit einem Jahr. Die Präsenz im Bundesparlament erhöht das politische Gewicht einer Partei um ein Vielfaches. Sahra Wagenknecht hatte noch vor wenigen Wochen ihr politisches Schicksal an den Sprung über die Fünfprozenthürde geknüpft. Im Gespräch mit t-online hatte die BSW-Vorsitzende betont, dass sie zuversichtlich sei, dass ihre Partei in den Bundestag einziehen wird.

„Wenn man nicht im Bundestag ist, hat man in Deutschland keine relevante politische Stimme. Und deswegen ist es natürlich auch eine Entscheidung darüber, ob ich in der deutschen Politik weiterhin etwas ausrichten kann, etwas bewegen kann oder nicht.“ Was genau diese Ankündigung bedeute, ob sie im Falle eines Scheiterns der Politik den Rücken kehre, wollte sie auf Nachfrage von t-online nicht erläutern.

Nun wird dieses Scheitern wohl Realität. In keinem der Wahlkreise konnte das BSW ein Direktmandat erzielen. Bei den Zweitstimmen erhielt das Bündnis 4,972 Prozent. Laut der Seite „wahlrecht.de“ bedeutet das: Lediglich 13.435 Stimmen fehlten der Partei für den Einzug in den Bundestag. Bei 59,2 Millionen Wahlberechtigten und einer dieses Mal sehr hohen Wahlbeteiligung von rund 83 Prozent (abgegebene Stimmen: 49.642.087) ist das zwar eine vergleichsweise geringe Zahl an Stimmen. Dennoch könnten die Probleme, die diese Wahl mit sich brachte, auch juristisch relevant sein.

Gleich nach Bekanntwerden des vorläufigen amtlichen Endergebnisses merkten zahlreiche Beobachter an, dass insbesondere eine Gruppe der Briefwähler benachteiligt wurde: die Auslandsdeutschen. Diese Gruppe umfasste bei dieser Wahl ungefähr drei bis vier Millionen Menschen, 213.000 von ihnen hatten im Vorfeld ihre Briefwahlunterlagen beantragt. So viele wie nie zuvor.

Experte: „Wird wohl in Karlsruhe landen“

Allerdings konnten wohl Tausende von ihnen ihre Stimme nicht abgeben. Schlicht deswegen, weil die Zeit nicht reichte, um die Briefwahlunterlagen fristgerecht einzureichen. t-online berichtete in den vergangenen Wochen ausführlich darüber, sprach mit Betroffenen, mit Juristen, Verwaltungsexperten und Politikern über diese Probleme.

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Aufgrund der sich abzeichnenden Briefwahlschwierigkeiten hatten führende Verfassungsrechtler bereits die Möglichkeit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ins Spiel gebracht. Politiker wie der FDP-Abgeordnete Konstantin Kuhle forderten sogar eine Reform des Wahlrechts bzw. eine Neukonzeption der Wahlorganisation. Kuhle sprach bei t-online von einem „Skandal“, der sich da anbahne.

Nach diesem Wahltag ist Kuhle, dessen FDP ebenso an der Fünfprozenthürde scheiterte, mit dieser Meinung wohl nicht mehr allein. Auch der BSW-Politiker De Masi lässt durchscheinen, dass das Ergebnis dieser Wahl vielleicht sogar erst vor Gericht endgültig entschieden werden könnte.

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