Regierungsbildung in Sachsen

Macht das BSW Kretschmer doch zum Ministerpräsidenten?


13.11.2024 – 15:50 UhrLesedauer: 2 Min.

Michael Kretschmer (Archivbild): Vergangene Woche scheiterte die Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, SPD und BSW. (Quelle: Robert Michael/imago-images-bilder)

Zehn Stimmen fehlen Michael Kretschmer, um Ministerpräsident zu werden. Das BSW zeigt sich offen, diese zu liefern – aber nur gegen Zugeständnisse.

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hat sich offen dafür gezeigt, Michael Kretschmer (CDU) zu einer weiteren Amtszeit zu verhelfen. Zwar hatte das BSW erst Mitte letzter Woche die Koalitionsgespräche mit CDU und SPD für gescheitert erklärt, doch unter gewissen Umständen würde man eine Minderheitsregierung der beiden Parteien mittragen, so Fraktionschefin Sabine Zimmermann im Gespräch mit „Politico“.

Wenn man ihrer Partei glaubhaft zusichern könne: „dass wichtige Maßnahmen beispielsweise in der Migrationspolitik und der Finanzpolitik umgesetzt werden, dann kann er bei der Wahl zum Ministerpräsidenten mit Stimmen des BSW rechnen.“ Konkret würde es ihr darum gehen, dass es nicht zu radikalen Kürzungen im Bereich Soziales kommen dürfe, so Zimmermann weiter.

Das BSW hatte die Verhandlungen platzen lassen, da man zu keiner Einigung in den Bereichen Migrations-, Finanz- und Friedenspolitik gekommen sei. Vertreter von CDU und SPD hatten daraufhin erklärt, eine Minderheitsregierung bilden zu wollen.

Doch beide Parteien kommen zusammen nicht auf die erforderliche Mehrheit von 61 Stimmen, die für die Wahl des Ministerpräsidenten notwendig wären. Insgesamt fehlen der Rot-Schwarzen Koalition zehn Stimmen. Nun ist die Koalition um den amtierenden Ministerpräsidenten Kretschmer auf Stimmen der Opposition angewiesen.

Das BSW ist – nach der AfD, mit der aber weder CDU noch SPD zusammenarbeiten wollen – mit 15 Sitzen die größte Oppositionspartei, gefolgt von den Grünen mit sieben und den Linken mit sechs Sitzen. Auch Vertreter der Linken hatten im Landtag erklärt, dass die Rot-Schwarze Koalition nicht ohne weiteres auf Stimmen ihrer Fraktion setzen dürfe.

Laut der sächsischen Landesverfassung muss innerhalb von vier Monaten nach der konstituierenden Sitzung des Landtages ein Ministerpräsident gewählt werden. Wenn nicht, wird der Landtag aufgelöst und es kommt zu Neuwahlen. Die Frist endet Anfang Februar.

Der Regierungschef wird in geheimer Wahl vom Landtag gewählt, wobei die Mehrheit der Mitglieder des Landtags erforderlich ist. Falls eine erneute Wahl notwendig wird, zählt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das bedeutet, Kretschmer bräuchte nur mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen.

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