Ein Mann erlebte in Österreich eine besonders skurrile Behörden-Posse. 16 Jahre nachdem er eigentlich seinen Zivildienst hätte antreten sollen, bekam er einen Brief.

Eine faustdicke Überraschung erlebte ein Unternehmer in Österreich im Januar 2024, als er seinen Postkasten öffnete. Darin lag ein Brief der Zivildienstbehörde, die ihm mitteilte, er möge doch bitte alsbald zum Wehrersatzdienst antreten. Der Mann staunte nicht schlecht. Schließlich hatte er bereits im Jahr 2008 den Kriegsdienst verweigert und war daraufhin zum Zivildienst verpflichtet worden – den er jedoch nie antrat.

Nun sollte er innerhalb von vier Monaten erscheinen. Spätestens am 1. Mai 2024. Inzwischen steht der 33-Jährige jedoch längst mit beiden Beinen im Berufsleben, hat mit seinen Brüdern mehrere Firmen gegründet und ist Geschäftsführer. Was war passiert?

Offenbar mahlen die Behörden auch in Österreich mitunter länger. So wurde dem Mann bei seiner Verpflichtung zum Zivildienst im April 2008 mitgeteilt, er bekäme demnächst einen Antrittstermin samt Zuweisung. Doch dieses Schreiben blieb aus, wie unter anderem die österreichische Zeitung „Die Presse“ berichtet. Drei Jahre später erkundigte sich der Österreicher sogar selbst bei der Behörde und fragte nach, wann es denn soweit wäre mit seinem Zivildienst. Die Antwort: er bekomme den Antrittstermin zum Zivildienst natürlich, „in naher Zukunft oder auch erst später“.

Der Mann wartete also weiter. Er blieb allerdings währenddessen nicht ganz untätig, sondern ergriff einen Beruf und sorgte für ein geregeltes Einkommen. Was man halt so macht. Erst in diesem Jahr, im Januar 2024, erinnerte sich die Zivildienstbehörde wieder an den Mann und wollte schickte ihm den Antrittstermin. 16 Jahre später.

Weil Männer in Österreich bis zu ihrem 35. Lebensjahr zum Ableisten des Wehrersatzdiensts verpflichtet sind, trat er die ihm nun zugewiesene Stelle zwar ordnungsgemäß an, meldete sich dann aber krank, um seinen Verpflichtungen als Unternehmer nachkommen zu können. Zudem setzte er sich juristisch zur Wehr, schließlich kann in Österreich eine Verweigerung wegen „berücksichtigungswürdiger wirtschaftlicher Interessen“ geltend gemacht werden.

Justitia hatte kein Einsehen. Das Gericht lehnte den Antrag des Mannes ab. Dieser ging gegen die erstinstanzliche Entscheidung vor, doch nun bestätigte der österreichische Verwaltungsgerichtshof das Urteil. Es sei dem Mann durchaus zuzumuten, seine Geschäfte trotz Ableistung des Zivildienstes fortzuführen. Außerdem sah es die Versäumnisse nicht bei der Zivildienstserviceagentur, sondern beim Kläger. Dieser hätte sich noch intensiver um einen Antrittstermin kümmern müssen, so das Gericht.

Vollends skurril wird es, schaut man sich die weitere Begründung an: So argumentierte das Gericht, „besonders berücksichtigungswürdige wirtschaftliche Gründe“ seien in diesem Fall nicht gegeben, weil der Mann die wirtschaftlichen Gründe durch seine Firmengründungen ja selbst geschaffen habe. Anders gesagt: Hätte der Mann 16 Jahre lang nichts getan, bloß dagesessen und auf den Brief von der Behörde gewartet, wäre er wohl im Recht gewesen. Stattdessen lebte er sein Leben wie jeder andere Österreicher auch, Behörden-Stau hin oder her. Genau das wurde ihm zum Verhängnis. So etwas nennt man dann wohl: kafkaesk.

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