Wer nur einen Tag wegen Krankheit flachliegt, kann sich glücklich schätzen. Aber ist dann trotzdem eine Krankschreibung nötig? Wir erklären, was richtig ist.

Wenn die Temperaturen im Herbst und Winter sinken, bedeutet das für viele auch: Erkältungszeit. Husten, Schnupfen, Fieber und andere Beschwerden fesseln dann wieder eine Reihe von Deutschen ans Bett. In einigen Fällen ist die Erkrankung allerdings schon nach kurzer Zeit wieder vorbei – manchmal bereits nach einem Tag. Ob Sie dennoch eine Krankschreibung brauchen, erfahren Sie hier.

Wer krank ist und deswegen nicht zur Arbeit gehen kann, braucht in der Regel eine Krankschreibung vom Arzt. Das ärztliche Attest heißt offiziell Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz „AU“. Laut Entgeltfortzahlungsgesetz benötigen Sie diese aber erst, wenn Sie länger als drei Tage krank sind. Dann müssen Sie ihrem Arbeitgeber am folgenden Arbeitstag das Attest vorzeigen.

Beachten Sie, dass Samstag und Sonntag üblicherweise keine Arbeitstage sind. Das heißt, wenn Sie in der Regel an diesen Tagen nicht arbeiten, brauchen Sie das Attest erst am Montag darauf einreichen. Falls Sie etwa am Mittwoch krank werden und am Samstag immer noch nicht gesund sind, müssen Sie die Krankschreibung laut Gesetz erst am Montag vorlegen. Sind Sie aber von Dienstag bis einschließlich Freitag krank, benötigt der Arbeitgeber das Attest noch am Freitag.

Achtung: Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt nur, wenn in Ihrem Arbeitsvertrag nichts anderes geregelt ist. Schauen Sie daher zunächst in Ihre Vertragsdokumente. Prüfen Sie, ob dort steht, wann Sie eine Krankschreibung benötigen. Falls ja, gelten die Vorschriften im Vertrag.

Sie benötigen zwar nicht dringend eine ärztliche Krankschreibung, wenn Sie nur für kurze Zeit krank sind. In jedem Fall müssen Sie Ihrem Arbeitgeber aber unmittelbar Bescheid geben, falls Sie krank sind und deswegen nicht zur Arbeit kommen. Die (vorausichtliche) Länge der Krankheit spielt dafür keine Rolle. Schreiben Sie eine E-Mail oder rufen Sie auf der Arbeit an, sobald Sie wissen, dass Sie nicht kommen. Geben Sie dann Ihren Namen an und dass Sie wegen Krankheit zu Hause bleiben.

Spätestens am Tag, an dem Sie Ihrem Arbeitgeber ein ärztliches Attest vorlegen müssen, sollten Sie zum Arzt gehen. Ein Beispiel zur Veranschaulichung: Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt für Sie, Sie brauchen also ab dem vierten Arbeitstag eine Krankschreibung. Sie sind seit Montag krank. Gehen Sie in diesem Fall am Donnerstag zu Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Arbeitgeber das Attest noch am selben Tag erhält.

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