Finaler Prozesstag vorbei

Bleibt Høiby bis zur Urteilsverkündung in U-Haft?


20.03.2026 – 19:43 UhrLesedauer: 2 Min.

Marius Borg Høiby steht unter anderem wegen Vergewaltigung in Oslo vor Gericht. (Quelle: Ane Hem/NTB/dpa/dpa-bilder)

Der letzte Verhandlungstag ist vorbei. Doch für Marius Borg Høiby könnte die Haft noch bis in den Sommer dauern.

Am 19. März fand der finale Verhandlungstag im Prozess gegen Marius Borg Høiby vor dem Osloer Bezirksgericht statt. Der Staatsanwalt hatte bereits eine Haftstrafe von knapp acht Jahren gefordert. Doch ein Urteil lässt noch auf sich warten.

Denn bis zur Urteilsverkündung könnten laut Experten noch Wochen oder sogar Monate vergehen. Wie „Sol.no“ und „Se og Hør“ übereinstimmend berichten, könnte der Sohn von Mette-Marit bis in den Sommer hinein in Untersuchungshaft bleiben. Demnach erlaubt die norwegische Strafprozessordnung, eine bereits vor dem Hauptverfahren angeordnete Haft bis zum Urteil aufrechtzuerhalten.

Marius Borg Høiby sitzt seit dem 2. Februar in einem Gefängnis in Oslo. Grund für die erneute Festnahme waren neue Ermittlungen der norwegischen Behörden, unter anderem wegen eines mutmaßlichen Gewaltvorfalls mit einem Messer kurz vor Prozessbeginn. Der norwegische Anwalt Patrick Lundevall-Unger bezeichnete das Verhalten von Marius Borg Høiby gegenüber „Bunte.de“ als ein „niederschmetterndes Zeichen“, da es sowohl für die Verteidigung als auch für das Gericht von erheblicher Bedeutung sein könne.

Noch vor Beginn des 18. Prozesstags wurde am 3. März bekannt, dass aus den Ermittlungen zwei neue Anklagepunkte gegen Mette-Marits Sohn hervorgegangen waren. Wie „Aftenposten“ berichtete, bestätigte Verteidiger Petar Sekulic, dass Marius Borg Høiby lediglich wegen rücksichtslosen Verhaltens und Verstoßes gegen ein Kontaktverbot angeklagt sei. Diese Vorwürfe räumte er ein. Andere Anschuldigungen wie Messerbedrohung oder Körperverletzung, die er bestritten hatte, seien nicht länger Teil des Verfahrens, so Sekulic.

Marius Borg Høiby sitzt derzeit unter strikten Sicherheitsvorkehrungen in Haft und gab vor Gericht an, dort vollständig abgeschirmt zu sein.

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