Größte deutschsprachige Plattform
BKA zerschlägt illegalen Online-Marktplatz „Crimenetwork“
Aktualisiert am 03.12.2024 – 13:18 UhrLesedauer: 2 Min.
Das Bundeskriminalamt hat am Montag einen der Administratoren der kriminellen Handelsplattform „Crimenetwork“ festgenommen. Die Server wurden abgeschaltet.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Bundeskriminalamt melden einen Erfolg: Sie konnten eigenen Angaben zufolge die kriminelle Handelsplattform „Crimenetwork“ zerschlagen. Ein 29-Jähriger wurde festgenommen. Bei ihm handelt es sich laut Mitteilung der Behörden um einen der Administratoren des illegalen Online-Marktplatzes.
Neben umfangreichen Beweismitteln und hochwertigen Fahrzeugen stellten die Ermittler Vermögen im Wert von rund einer Million Euro in Kryptowerten sicher. „Crimenetwork“ sei der größte deutschsprachige Online-Marktplatz für die Underground Economy und seit 2012 aktiv gewesen, teilte das BKA mit. Die zur technischen Infrastruktur der Plattform gehörenden Server seien abgeschaltet worden.
Die Plattform diente den Beamten zufolge als Marktplatz für illegale Waren und Dienstleistungen, insbesondere für gestohlene Daten, Drogen und gefälschte Dokumente. Zuletzt seien mehr als 100.000 Nutzer und über 100 Verkäufer angemeldet gewesen.
Laut BKA generierte „Crimenetwork“ im Zeitraum von 2018 bis 2024 Umsätze in Höhe von mindestens 1.000 Bitcoins, was aktuell umgerechnet 90 Millionen Euro entspricht. Außerdem wurden Deals mit der Kryptowährung Monero in Höhe von aktuell umgerechnet drei Millionen Euro abgewickelt.
Die Betreiber des kriminellen Marktplatzes kassierten bei jedem Deal mit: Laut BKA erhielten sie Provisionszahlungen in Höhe von ein bis fünf Prozent des Verkaufswertes. Außerdem zahlten Verkäufer monatliche Gebühren für Werbung und Verkaufslizenzen.
Der am Montag festgenommene 29-Jährige wurde bereits einem Haftrichter vorgeführt. Er befindet sich nun in Untersuchungshaft. Gegen ihn wird wegen des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet sowie weiterer Straftaten wie etwa des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge ermittelt.