
Frag t-online
Wie sicher ist mein Geld bei der Volks- und Raiffeisenbank?
Aktualisiert am 09.02.2026 – 07:45 UhrLesedauer: 3 Min.
Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es darum, wie viel Geld auf dem Konto bei einer Bankenpleite geschützt ist.
Viele Sparer setzen auf Volks- und Raiffeisenbanken, wenn es um die Sicherheit ihres Geldes geht. Doch angesichts von Reformen bei anderen Banken fragen sich manche Kunden, wie gut ihre Einlagen dort tatsächlich geschützt sind.
Genau das wollte auch ein t-online-Leser wissen. Er fragt: „Wie sicher ist mein Geld bei einer Volks- und Raiffeisenbank – und hat sich am Sicherungssystem in diesem Jahr etwas verändert?“
Die kurze Antwort lautet: Nein, für Kundinnen und Kunden der Volks- und Raiffeisenbanken hat sich am Sicherungssystem nichts geändert. Ihr Geld ist weiterhin durch mehrere Ebenen abgesichert.
Grundlage ist zunächst die gesetzliche Einlagensicherung. Wie alle Kreditinstitute in Deutschland sind auch Volks- und Raiffeisenbanken verpflichtet, Einlagen ihrer Kunden gesetzlich zu schützen. Dieser Schutz beträgt bis zu 100.000 Euro je Einleger und je Bank, einschließlich eventuell angefallener Zinsen. Er gilt für alle gängigen Einlagenarten wie Sicht-, Termin- und Spareinlagen sowie für auf den Namen lautende Sparbriefe.
Bei kurzfristig hohen Vermögenswerten, etwa nach dem Verkauf einer selbst genutzten Immobilie oder Auszahlungen aufgrund sozialrechtlicher Ansprüche, greift sogar ein erhöhter gesetzlicher Einlagenschutz. Der zeitlich begrenzte, erhöhte Schutz gilt für bis zu 500.000 Euro und maximal sechs Monate nach Gutschrift des Betrags auf dem Konto je Einleger und je Bank.
Überdies gehören die Volks- und Raiffeisenbanken einem institutsbezogenen Sicherungssystem an. Dieses System wird vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) getragen. Ziel dieser Sicherung ist es, die Schieflage einzelner Institute von vornherein zu verhindern. Statt erst im Entschädigungsfall einzuspringen, setzt das System darauf, die Stabilität der gesamten genossenschaftlichen Finanzgruppe zu sichern.
Konkret bedeutet das: Die Volks- und Raiffeisenbanken sind sowohl der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH als auch einer zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des BVR angeschlossen. Diese doppelte Absicherung soll gewährleisten, dass es gar nicht erst zu einer Insolvenz eines Mitgliedsinstituts kommt – und damit auch nicht zu einem Entschädigungsfall für die Kunden.