50.000 Euro Bußgeld drohen

Hier ist der Hundeführerschein jetzt Pflicht


01.07.2026 – 18:30 UhrLesedauer: 2 Min.

Niedersachsen als Vorbild: Ab Juli 2026 müssen Bremer Halter ihre Sachkunde nachweisen. (Quelle: IMAGO/xcavanimagesx)

Teils Pflicht, teils nicht: Beim Hundeführerschein wird die Sachkunde von Tierhaltern geprüft. Wenn der Schein fehlt, droht ein hohes Bußgeld. Nun führt ein weiteres Bundesland die Prüfung ein.

Seit dem 1. Juli 2026 müssen alle Bremer, die sich erstmals einen Hund anschaffen, ihre Sachkunde beweisen. Wer das Tier ohne bestandene Prüfung hält, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Vorbild ist Niedersachsen, wo eine vergleichbare Regelung bereits seit 2013 gilt. Auslöser der Neuregelung war ein Vorfall vor drei Jahren. Damals griff ein Rottweiler ein Kind an.

Für wen die Regelung gilt

Die Pflicht trifft alle, die sich ab dem 1. Juli 2026 in Bremen einen Hund anschaffen. Wer vorher schon ein Tier besaß, muss keine Prüfung nachholen. Ausnahmen gelten für Tierärzte, Jäger und Halter von Blindenführhunden. Da jeder Hund einen anderen Charakter besitzt, müssen Halter für jedes neue Tier eine eigene praktische Prüfung ablegen, um das sichere Führen im Alltag zu beweisen.

  • Achtung, hohe Bußgelder: Gilt die Gurtpflicht auch für Hunde?

Bei der Theorie gibt es eine Erleichterung: Wer in den vergangenen fünf Jahren mindestens zwei Jahre lang einen Hund gehalten und die Theorieprüfung bereits bestanden hat, muss diesen Teil nicht erneut absolvieren. Mit einem neuen Hund ist dann nur noch der praktische Teil zu meistern.

35 Fragen vor dem Kauf: Die neue Hundepflicht fordert einen theoretischen Nachweis und elf praktische Alltagstests. (Quelle: IMAGO/Robin Loznak)

Inhalt und Ablauf der Prüfung

Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis. Die Prüfer testen ausschließlich auf Deutsch.

  • Die Theorieprüfung muss vor der Anschaffung des Hundes bestanden werden. 35 Fragen prüfen das Wissen über Verhalten, Pflege und Training von Hunden. Zum Bestehen müssen rund 75 Prozent der Antworten stimmen.
  • Die Praxisprüfung folgt innerhalb des ersten Jahres. Halter müssen gemeinsam mit ihrem Hund zeigen, dass sie Alltagssituationen sicher bewältigen. Mindestens sechs von elf Situationen müssen erfolgreich absolviert werden. Wer den Hund nicht kontrolliert oder sich falsch verhält, fällt durch.

Für die Praxisprüfung muss der Hund mindestens zwölf Monate alt, gechippt und geimpft sein. Zudem ist eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung von 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden Pflicht. Erlaubt sind Halsband, Geschirr, Führ- und Schleppleine sowie Hundepfeife und Clicker. Bei Bedarf dürfen auch Halti (Kopfgeschirr) und Maulkorb verwendet werden.

Der Hund sollte entspannt an der Leine gehen und auf Kommandos wie „Sitz!“, „Bleib!“ und den Rückruf reagieren. Zudem müssen Halter Kenntnisse in den Bereichen Tierschutz, Recht, Sozialverhalten und Erziehung nachweisen.

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