Skurriler Rechtsstreit
Sind Birkenstock-Sandalen Kunst?
19.02.2025 – 16:26 UhrLesedauer: 2 Min.
Im Rechtsstreit um das Design der berühmten Birkenstock-Sandalen entscheidet der Bundesgerichtshof. Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, ob sie als Kunst gelten.
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilt am Donnerstag in einem Rechtsstreit, der skurril klingt – in dem es aber potenziell um viel Geld geht. Der Schuhhersteller Birkenstock will Konkurrenten den Verkauf von Sandalen verbieten lassen, die Birkenstock-Modellen angeblich zu ähnlich sehen. Die Richterinnen und Richter in Karlsruhe entscheiden, wie weit der Schutz vor Nachahmung hier reicht.
In dem Fall geht es um die Frage, ob Birkenstock-Sandalen als Werke der angewandten Kunst gelten. Den Schuhhersteller aus Rheinland-Pfalz – inzwischen Teil des französischen Luxusgüterkonzerns LVMH – stört es, dass andere Anbieter ähnliche Sandalen verkaufen, die Birkenstock als Imitate ansieht.
Mit den Klagen will Birkenstock erreichen, dass die Konkurrenz ihre Schuhe zurückrufen oder vernichten muss und nicht mehr verkaufen darf. Die Klage richtet sich gegen Tchibo, das dänische Modeunternehmen Bestseller und shoe.com, eine Tochter der Wortmann-Gruppe.
Dabei beruft sich Birkenstock auf das Urheberrecht. Die zentrale Frage des Falls ist daher, ob Erfinder Karl Birkenstock an den Sandalen Urheberrechte erworben hat. Dafür müsste es sich um Werke der angewandten Kunst handeln. Sie müssten also eine eigene kreative Schöpfung sein und die Persönlichkeit des Schöpfers ausdrücken.
Nach dem Urheberrecht sind Kunstwerke bis 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers geschützt, Karl Birkenstock lebt noch. Eingetragene Designs sind ebenfalls geschützt, aber nur bis zu 25 Jahre ab der Anmeldung.
Insgesamt wird über vier Modelle gestritten. Darunter sind die Klassiker „Madrid“ von 1963 und „Arizona“ von 1973. Das sind Sandalen mit einer beziehungsweise zwei Schnallen. Hinzu kommen ein jüngeres Modell mit Zehentrenner namens „Gizeh“ von 1983 und ein Clog („Boston“).
In erster Instanz gab das Landgericht Köln der Klage von Birkenstock im Mai 2023 statt. Die beklagten Konkurrenten legten dagegen vor dem Oberlandesgericht Berufung ein. Dieses sah die Sache anders als Birkenstock.
Es berücksichtigte zwar, dass es sich bei den Sandalen um Designklassiker handelt. Für Kunst hielt es sie allerdings nicht. Denn der kreative Gestaltungsspielraum werde durch den Zweck der Schuhe eingeschränkt. Die Schuhe seien Gesundheitssandalen, die sich am natürlichen Gehen orientierten, und würden auch als solche beworben. Nur zwischen verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten auszuwählen, reiche für die Einstufung als angewandte Kunst nicht aus.
Das Oberlandesgericht wies die Klage von Birkenstock daher ab. Daraufhin wandte sich der Schuhhersteller an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser verhandelte Anfang Januar, nun soll die Entscheidung fallen.