Bundesgerichtshof entscheidet

Unzulässige Bankgebühren: Bekommen Kunden Geld zurück?

Aktualisiert am 19.11.2024 – 09:31 UhrLesedauer: 3 Min.

Kontoauszüge kontrollieren: Wenn die Bank die Gebühren erheben will, braucht sie dafür die aktive Zustimmung des Kunden. (Quelle: PeopleImages)

Ohne Zustimmung der Kunden durften Banken die Kontogebühren nicht erhöhen, entschied der BGH 2021. Jetzt muss geklärt werden, wie weit erstattungsfähige Ansprüche zurückreichen.

Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen für ihr Girokonto monatlich Kontoführungsgebühren. Wenn eine Bank oder die Sparkasse die Gebühren erhöhen will, muss sie dafür zunächst die aktive Zustimmung ihrer Kunden einholen. In der Vergangenheit war das nicht immer der Fall.

Nicht zum ersten Mal landet deshalb ein Streit um Kontogebühren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Jetzt geht es um die Frage, wie viele Jahre Banken und Sparkassen zu Unrecht erhobene Gebühren rückwirkend erstatten müssen.

Christian Urban, Leiter der Gruppe Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, erklärt: „Die Verwaltung und der Betrieb eines Girokontos verursachen naturgemäß Kosten. Grundsätzlich ist es daher nicht verwerflich, wenn Banken und Sparkassen dafür ein Entgelt verlangen.“ Die Art und Weise der Gebühren kann variieren: Von kostenlosen Girokonten über solche mit Kontoführungsgebühren bis hin zu Modellen, bei denen jede einzelne Buchung bezahlt werden muss.

Wenn das Konto teurer wird, haben Verbraucher drei Optionen: aktiv zustimmen, kündigen oder ihre Zustimmung verweigern, erklärt Urban. Im letzten Fall droht jedoch eine Kündigung von Seiten der Bank. Selbst dann bleibt genügend Zeit für die Suche nach einer neuen Bank, da das Institut eine mindestens zweimonatige Kündigungsfrist einhalten muss.

Wer dagegen den Gebühren zustimmen wolle, sollte dies grundsätzlich aktiv tun, so der Finanzexperte. „Anders als in der Vergangenheit dürfen die Banken nicht mehr unterstellen, dass Kundinnen und Kunden der Preiserhöhung zustimmen, wenn diese auf die Mitteilung über die Preiserhöhung schlicht nicht reagieren.“

Die sogenannte Zustimmungsfiktionsklausel ist eine Vertragsklausel, die besagt, dass Änderungen in den Vertragsbedingungen als akzeptiert gelten, wenn Kunden nicht innerhalb einer bestimmten Frist widersprechen. Das wird auch stillschweigende Zustimmung genannt.

Entsprechende Klauseln habe es in der Vergangenheit auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken und Sparkassen gegeben, sagt Urban. Der BGH erklärte sie 2021 aber für unwirksam, da die Klauseln zu weitreichend seien und die Kunden unangemessen benachteiligt würden (Az. XI ZR 26/20).

Laut Urban konnten viele Verbraucher aufgrund einer BGH-Entscheidung aus dem Jahr 2021 gezahlte Bankentgelte zurückverlangen, wenn diese auf einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel basierten. Am höchsten deutschen Zivilgericht soll nun geklärt werden, wie weit diese Ansprüche zurückreichen und wie hoch sie sind.

Dabei steht vor allem die Frage im Raum, ob die sogenannte Dreijahreslösung, die der BGH zu Energielieferungsverträgen entwickelt hat, auch auf Girokontoverträge übertragbar ist. Nach dieser Lösung würden nur die Preiserhöhungen der letzten drei Jahre erstattet.

Wie landete das Thema beim BGH?

Am Dienstag verhandelt der für Bankenrecht zuständige Elfte Zivilsenat in Karlsruhe zu der Klage eines Mannes gegen seine Sparkasse. Die hatte Anfang 2018 ohne seine aktive Zustimmung begonnen, Gebühren für sein Girokonto zu erheben und stützte sich dabei auf eine Zustimmungsfiktionsklausel.

Der Kontoinhaber legte im Juli 2021 Widerspruch ein – und forderte schließlich vor Gericht eine Rückzahlung der von 2018 bis 2021 erhobenen Entgelte. Das Landgericht Ingolstadt urteilte in der Vorinstanz, der Kläger habe keinen Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren, weil er deren Erhebung erst nach drei Jahren beanstandet habe. Der Mann legte Revision ein. Ob am Dienstag ein Urteil fällt, ist unklar. (Az. XI ZR 139/23)

Trotz des verbraucherfreundlichen BGH-Urteils 2021 haben nur wenige Verbraucherinnen und Verbraucher Erstattungsansprüche gegen die eigene Bank geltend gemacht. Das zeigt eine repräsentative Umfrage des Vergleichsportals Verivox aus dem Frühjahr. Demnach forderten nur 11 Prozent aller Kunden von ihrer Bank Geld zurück – obwohl das Konto bei mindestens 40 Prozent in den drei Jahren vor dem Urteil teurer geworden war.

„Unabhängig vom Ausgang des aktuellen Verfahrens werden die deutschen Banken und Sparkassen den Löwenanteil ihrer widerrechtlich kassierten Kontogebühren behalten können“, sagt Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. „Die Kreditinstitute sind sehr glimpflich davongekommen.“

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