Betrüger plündern Geld mit neuer Masche

Masche nimmt zu

Betrüger plündern Entlastungsbetrag von Pflegebedürftigen

12.02.2026 – 13:19 UhrLesedauer: 2 Min.

Viele merken den Betrug erst spät: Wer sich Pflegeleistungen erstatten lassen will, erfährt plötzlich, dass das Entlastungsbudget leer ist. (Quelle: Barbara Lorena Vergara/getty-images-bilder)

Mit einem Pflegegrad steht Ihnen Geld zu, das Sie etwa für Hilfe im Haushalt nutzen können. Ist das Budget unerklärlicherweise aufgebraucht, waren Betrüger am Werk.

Und so läuft es: Pflegebedürftige suchen sich einen Anbieter oder Pflegedienst, legen das Geld zunächst aus und lassen sich die Kosten im Anschluss von der Pflegekasse erstatten. Alternativ haben Pflegebedürftige die Möglichkeit, dem Anbieter mit einer sogenannten Abtretungserklärung zu erlauben, die Kosten direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.

Rund um den Entlastungsbetrag passiert aber immer wieder Betrug: Unseriöse Anbieter versuchen der Verbraucherzentrale Berlin zufolge immer häufiger, Leistungen bei der Pflegekasse abzurechnen, die es nie gegeben hat.

„Die uns bekannten Fälle zeigen, dass einzelne Anbieter gezielt das Vertrauen und die Unwissenheit pflegebedürftiger Menschen ausnutzen“, so Pascal Bading, Projektleiter Pflegerechtsberatung der Verbraucherzentrale Berlin.

Dass etwas nicht stimmt, merken Pflegebedürftige in aller Regel, wenn sie sich eine andere Leistung von der Pflegekasse erstatten lassen wollen – und dann erfahren, dass ihr Entlastungsguthaben unerklärlicherweise aufgebraucht ist.

Wie gehen die Betrüger vor? Der Verbraucherzentrale Berlin zufolge sieht eine häufige Betrugsmasche so aus:

Die Anbieter führen ein Erstgespräch mit der pflegebedürftigen Person und bitten sie, ein Formular zu unterschreiben, das die Teilnahme an dem Gespräch bestätigt. So erfahren die Betrüger, wie die Unterschrift aussieht und wie die Krankenversicherungsnummer lautet.

Die Betrüger versuchen dann im Namen der pflegebedürftigen Person und mit ihrer gefälschten Unterschrift Leistungen nach dem Entlastungsbetrag bei der Pflegekasse abzurechnen – Leistungen, die allerdings nie erbracht worden sind.

Mitunter jubeln Betrüger Pflegebedürftigen Abtretungserklärungen zum Unterschreiben unter und versuchen dann, erfundene Leistungen direkt mit der Pflegekasse abzurechnen.

Was also tun, damit der eigene Entlastungsbetrag nicht Betrügern zum Opfer fällt?

Aktie.
Die mobile Version verlassen