Schülerin zur Heirat verschleppt?

Der monatelange Kampf um Farahs Rückkehr


28.08.2026 – 11:29 UhrLesedauer: 4 Min.

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Eine junge Frau im Hochzeitskleid (Archivbild): Eine Berliner Schülerin sollte zu einer Heirat verschleppt werden – doch ihr gelang die Flucht. (Quelle: IMAGO/Mariah Ashley/imago)

Eine Berliner Schülerin verschwindet in den Sommerferien, um offenbar zwangsverheiratet zu werden. Der Kampf um ihre Rückkehr ist mühsam – und bislang erfolglos.

Es ist ein Tag mitten in den Sommerferien. Paul Bernd*, Lehrer in einer Schule in Berlin, ist gerade mit seiner Familie im Urlaub, als eine WhatsApp-Nachricht auf seinem Handy aufploppt. Es ist eine seiner Schülerinnen. Was dann folgt, beschäftigt den Lehrer bis heute.

„Sorry, dass ich Sie störe“, schreibt Farah* ihrem Lehrer Bernd in der ersten Nachricht. Die Korrespondenz liegt t-online vor. Sie brauche Hilfe, so Farah weiter. Ihre Eltern hätten sie unter dem Vorwand, Urlaub zu machen, nach Syrien bringen wollen. Dort solle sie zur Heirat gezwungen werden. Doch der damals 16-Jährigen sei die Flucht gelungen, schreibt sie ihrem Lehrer.

Ihre Eltern hätten ihr gesagt, sie würden an einen Strand in Beirut im Libanon fahren. „Als wir in Beirut angekommen sind, habe ich im Auto die Schilder nach Syrien gesehen“, so Farah in einer WhatsApp-Nachricht. Sie habe gewartet, bis das Auto anhielt. „Dann bin ich abgehauen.“

2017: 570 Fälle von Zwangsverheiratungen aus Berlin

Farahs Schicksal ist kein Einzelfall. Laut einer neuen Studie des Forschungsinstituts „Camino“ gaben zahlreiche befragte Einrichtungen an, mit Fällen von Zwangsverheiratung befasst gewesen zu sein. Insgesamt wurden für das Jahr 2024 181 Fälle angegeben, die einen Bezug zu Berlin aufweisen. Jedoch können dort auch Doppelzählungen vorkommen.

Eine ältere Erhebung des Berliner Arbeitskreises zählte für 2017 insgesamt 570 Fälle von Zwangsverheiratungen in und aus Berlin. Rund ein Drittel der betroffenen Mädchen und Frauen sei minderjährig gewesen, heißt es in dem Bericht. In fast 90 Prozent der Fälle würden die Frauen ins Ausland gebracht und dort zwangsverheiratet.

Farahs Fall ist ein Beispiel für den Begriff der Heiratsverschleppung. Laut der Definition des Bundesministeriums für Familie werden so Fälle bezeichnet, in denen eine junge Frau oder ein junger Mann in das Herkunftsland der Familie reist und „dort gegen den eigenen Willen verheiratet wird und leben soll“. Dazu wird oft, wie auch in Farahs Fall, eine Ferienreise vorgetäuscht.

Viele Frauen würden nach Angaben des Berliner Arbeitskreises trotz einer Vorahnung mit der Familie ins Ausland gehen. Sie glauben, sich vor Ort noch erfolgreich dagegen zur Wehr setzen zu können. „Dies ist aber in der Regel nicht der Fall: Ihnen werden Pass, Bargeld und Handy abgenommen“, heißt es in dem Bericht des Arbeitskreises.

Behördenkarussell: Farah sitzt im Libanon fest

Auch Farahs Vater soll vor dem „Urlaub“ ihren Reisepass an sich genommen haben, erzählt Farah ihrem Lehrer. Die Fachberatungsstelle Papatya, die mit Farah in Kontakt steht, bestätigt das t-online. Nach ihrer Flucht sei sie bei entfernten Verwandten untergekommen. Für Farah und ihren Lehrer habe dann eine Odyssee durch die Behörden begonnen.

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