Klägerin fordert 830.000 Euro Schmerzensgeld

Berliner Erzbischof Koch sagt in Kölner Missbrauchsverfahren aus

25.03.2025 – 01:56 UhrLesedauer: 1 Min.

Erzbischof Heiner Koch: Der 70-Jährige war zum Zeitpunkt der Vorfälle ein junger Priester im Erzbistum Köln. (Quelle: Soeren Stache/dpa/dpa-bilder)

Der Berliner Erzbischof Heiner Koch wird in Köln vor Gericht erwartet. Es geht um Missbrauch durch einen Priester über 25 Jahre hinweg.

Der Berliner Erzbischof Heiner Koch soll am Dienstag als Zeuge in einem Kölner Klageverfahren aussagen. Dies bestätigte ein Sprecher des Erzbistums der Deutschen Presse-Agentur. Zuvor hatten „Tagesspiegel“, „Kölner Stadt-Anzeiger“ und Domradio über den Fall berichtet.

Im Zentrum des Verfahrens steht die Klage einer heute 58-jährigen Frau, die 830.000 Euro Schmerzensgeld fordert. Die Klägerin ist die ehemalige Pflegetochter eines Priesters, der im Februar 2022 zu zwölf Jahren Haft verurteilt wurde. Nach Feststellung des Kölner Landgerichts hatte der Mann von 1993 bis 2018 neun Mädchen teils schwer sexuell missbraucht. Die Pflegetochter wurde bereits in den 1970er- und 1980er-Jahren Opfer. Der verurteilte Täter wurde inzwischen aus dem Klerikerstand entlassen.

Der heute 70-jährige Koch war zum Zeitpunkt der Vorfälle um 1980 ein junger Priester im Erzbistum Köln. Nach Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ will das Gericht von ihm unter anderem wissen, ob er Aussagen der Klägerin bestätigen kann, wonach sie im Priesterseminar mit Wissen von Bistumsverantwortlichen im Zimmer des Täters übernachtete.

Das Erzbistum Köln bestreitet eine Mithaftung für die Taten des Priesters. In einer früheren Verhandlung hatte auch der Vorsitzende Richter Jörg Michael Bern zu dieser Haltung tendiert. „Es gibt eine Trennung zwischen Amtsausübung und sonstigem Handeln“, hatte er gesagt. Die Entscheidung, dass der Priester die Klägerin als Pflegekind aufnehmen durfte, sei vom Jugendamt getroffen worden.

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