Nach dem umstritten AfD-Parteitag plant die Stadt Essen einem Medienbericht zufolge, derartige Veranstaltungen zukünftig zu unterbinden. Eine Klausel in den Mietverträgen soll dabei helfen.

Nach dem turbulenten AfD-Parteitag in Essen, der von massiven Protesten begleitet war, prüft die Stadt angeblich rechtliche Möglichkeiten, um künftige Veranstaltungen dieser Art zu verhindern.

Laut Berichten des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ plant die Stadt demnach, ihre Mietverträge für städtische Immobilien so zu erweitern, dass Organisationen und Parteien vorab zusichern müssen, dass es bei ihren Veranstaltungen nicht zu strafbaren Handlungen – etwa das Äußern von NS-Parolen – kommt. Bei Verstößen müsste dann ein Bußgeld gezahlt werden, heißt es weiter. Dahingehend gebe es derzeit eine „rechtliche Prüfung“, soll eine Sprecherin dem Magazin mitgeteilt haben.

Mit einer ähnlichen Selbstverpflichtung hatte die Stadt auch versucht, den AfD-Parteitag in der Grugahalle zu verhindern. Der Stadt gehört die Veranstaltungshalle, in der der Bundesparteitag der umstrittenen Partei Ende Juni abgehalten wurde. Anfang 2023 hatte die „Alternative für Deutschland“ die Halle gemietet. Trotz des Versuchs, die Veranstaltung noch zu verhindern sowie einer anschließender Kündigung seitens der Stadt hatte sie durch erfolgreiche Klagen ihren Parteitag letztendlich dort abhalten können.

Einem solchen Rechtsstreit möchte die Stadt Essen mit den erweiterten Mietverträgen in Zukunft offenbar aus dem Weg gehen. Durch die veränderten Mietvertragsbedingungen hofft die Essener Verwaltung laut „Spiegel“ nun darauf, „dass die AfD einen Mietvertrag gar nicht erst unterzeichnen“ würde. Die Regelung solle für alle städtischen Immobilien gelten, die Veranstaltungsorte sind, heißt es.

Die Überlegungen sind jedoch nicht ausschließlich auf Essen beschränkt. Auch die Stadt Hamburg sagte in Bezug auf eine mögliche Vermietung von Immobilien an die AfD: „Man würde alle rechtlichen Mittel ausschöpfen“, um einen potenziellen AfD-Parteitag zu verhindern.

Derartige Bestrebungen sind juristisch jedoch nicht einfach umzusetzen. Gerichtsurteile in der Vergangenheit haben gezeigt, dass Kommunen nur begrenzte Spielräume haben, wenn es darum geht, Vermietungen an politische Parteien in öffentlichen Einrichtungen zu unterbinden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof verwies 2018 beispielsweise auf das „zwingend vorgegebene parteienrechtliche Gleichbehandlungsgebot“, und machte damit Bemühungen der Stadt zunichte. Ob die Stadt Essen mit ihren Bemühungen also Erfolg haben wird, bleibt ebenfalls abzuwarten.

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