Auf wichtige Details achten

Trotz Parkscheibe: Bei diesen Fehlern drohen Knöllchen


21.02.2025 – 13:21 UhrLesedauer: 2 Min.

Rosafarbene Parkscheibe: Sie ist nicht erlaubt – es droht ein Bußgeld. (Quelle: dpa)

Auch mit einer Parkscheibe drohen Bußgelder, wenn bestimmte Vorgaben nicht eingehalten werden. So vermeiden Sie unnötigen Ärger.

Es gibt sie noch: Parkplätze, auf denen man zumindest für eine gewisse Zeit gratis parken darf, wenn man eine Parkscheibe in die Windschutzscheibe legt. Was viele jedoch nicht wissen: Parkscheibe ist nicht gleich Parkscheibe. Welche Dinge Sie auf jeden Fall beachten sollten, um ein Knöllchen zu vermeiden:

Die analoge Parkscheibe mit Drehrad muss immer blau-weiß sein. Man bekommt sie zwar auch in anderen Farben, doch die dürfen nicht benutzt werden. Auch Format und Beschriftung sind vorgegeben: Eine Parkscheibe muss 11 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Auch bei der Nummerierung gibt es Vorgaben: Sie muss in die richtige Richtung laufen – 1,2,3,4 von links nach rechts und nicht 4,3,2,1. Andernfalls droht eine Strafe von 20 Euro, so der Verkehrsclub ADAC.

Die Parkscheibe muss immer auf die nächste halbe Stunde nach Ankunft eingestellt werden. Beispiel: Wer sein Auto um 13:05 Uhr abstellt, muss auf der Scheibe 13:30 Uhr einstellen. Alles andere ist laut ADAC falsch. Wer entweder ohne Parkscheibe, mit falsch eingestellter Parkscheibe oder die erlaubte Parkzeit überschritten hat, muss mit einem Bußgeld bis zu 40 Euro rechnen.

Die eingestellte Parkscheibe ist im Auto so zu deponieren, dass sie von außen gut zu erkennen ist. Dafür ist das Armaturenbrett ein guter Platz.

Es klingt ja verlockend: Am Ende der Parkzeit läuft man kurz zum Auto zurück und dreht die Parkscheibe einfach vor. Das ist aber nicht erlaubt: Erst muss ein neuer Parkvorgang gemacht werden, wenn man denselben Platz noch mal nutzen möchte. Dafür reicht laut ADAC aber nicht, das Auto etwa einfach vor- und zurückzufahren. Wenn Sie aber eine Runde um den Block drehen und der Parkplatz dann noch frei ist, dürfen Sie ihn erneut nutzen und die Parkscheibe neu einstellen.

Auch für elektronische Parkscheiben gibt es Regeln: Diese brauchen eine Typengenehmigung und müssen wie alle Parkscheiben das blau-weiße Parken-Verkehrszeichen 314 (weißes „P“ auf blauem Grund) aufweisen. Die Zeit nach Ankunft darf nicht automatisch weiterlaufen. Über dem Display muss „Ankunftszeit“ stehen.

Motorradfahrer müssen bei Bedarf ebenfalls eine Parkscheibe an ihrer Maschine anbringen. Wo genau, schreibt der Gesetzgeber laut ADAC nicht vor. Aber auch hier sollte sie fest sitzen und gut sichtbar sein. Tipp: Die Parkscheibe lochen und mit einem Kabelbinder am Bike festmachen. Sie können vor dem Verlassen auch ein Handyfoto machen, als Beweis, dass Sie die Zeit richtig eingestellt haben.

Generell gilt: Wer die Parkzeit überzieht, muss mit einem Bußgeld rechnen: Bei bis zu 30 Minuten über der Zeit werden 20 Euro fällig. Wer bis zu einer Stunde länger steht, zahlt 25 Euro. Bei bis zu zwei Stunden drohen 30 Euro, und bei mehr als drei Stunden sind es 40 Euro. Beim Parken auf privaten Parkplätzen wie etwa bei Supermärkten gelten eigene, dort ausgehängte Regeln.

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