
Was erlaubt ist und was nicht
Kinderanhänger am Fahrrad: Bei diesen Bikes drohen Strafen
Aktualisiert am 28.11.2025 – 13:07 UhrLesedauer: 1 Min.
Eltern möchten ihre Kinder sicher transportieren, doch nicht jedes Fahrrad ist dafür tauglich. Erfahren Sie hier, welche E-Bikes Sie nutzen dürfen, welche Anhänger geeignet und welche Räder tabu sind.
Ein Pedelec kann im Alltag den Transport von Kindern erleichtern. Doch nicht jedes Elektrofahrrad kann dafür genutzt werden. Wer die Regeln kennt, schützt seine Kinder und bleibt rechtlich auf der sicheren Seite.
Kinder dürfen nur in speziell dafür vorgesehenen Anhängern mitgenommen werden – und nur auf einfachen Pedelecs. Diese Fahrräder unterstützen das Treten bis maximal 25 km/h. Solange diese Grenze nicht überschritten wird, gelten sie rechtlich als Fahrräder. Eine Versicherung oder ein Führerschein sind dann nicht erforderlich.
Für die Sicherheit der Kinder ist es entscheidend, dass der Anhänger die Anforderungen der DIN-EN-15918-Norm erfüllt. Diese europäische Norm stellt eine Mindestanforderung dar. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, achtet zusätzlich auf das GS-Siegel, das geprüfte Sicherheit garantiert.
Offiziell gilt übrigens nur ein elektrisches Kleinkraftrad mit Gasgriff, das ohne Pedalunterstützung bis 25 km/h fährt, als E-Bike. An solchen Fahrzeugen und an den besonders starken S-Pedelecs, die bis 45 km/h fahren und ebenfalls als Kleinkraftrad gelten, sind Kinderanhänger verboten. Dafür wiederum sind Führerschein, Versicherung und Helm Pflicht.
Eltern sollten deshalb genau prüfen, welches Rad sie nutzen und ob auch der Anhänger alle Anforderungen erfüllt. Nur ein wirklich geeignetes Fahrrad in Kombination mit einem zugelassenen Anhänger gewährleistet Sicherheit für die Kinder – und erspart Scherereien bei einer Kontrolle durch die Polizei oder das Ordnungsamt.