„Gläserne Decke“ durchbrechen

NRW-Innenminister Reul fordert stärkere Befugnisse für Ermittler

Aktualisiert am 05.01.2025 – 09:29 UhrLesedauer: 2 Min.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul. (Archivbild) (Quelle: Christoph Reichwein/dpa/dpa-bilder)

Ermittler stoßen bei der Kriminalitätsbekämpfung oft gegen eine „gläserne Decke“ aus Datenschutzbedenken, so NRW-Innenminister Reul. Er sieht eine günstige Konstellation, diese nun zu durchbrechen.

Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul dringt darauf, die Befugnisse der deutschen Sicherheitsbehörden im neuen Jahr zügig zu erweitern. Nach dem grundsätzlichen Ja aller Innenminister von Bund und Ländern zur sogenannten Verkehrsdatenspeicherung müssten nun schleunigst Taten folgen, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf.

„Ich kann nicht mehr länger mit ansehen, dass unsere Ermittlerinnen und Ermittler an gläserne Decken stoßen, nur weil sie nicht die Befugnisse haben, die es heute bei moderner Kriminalitätsbekämpfung braucht“, betonte Reul. Das frustriere die Ermittler und hinterlasse Unverständnis bei den Menschen. „Der Staat darf nicht bei der Verbrecherjagd hinterherhinken.“

Oftmals gehe terroristisch motivierten Straftaten eine Planungs- oder Radikalisierungsphase voraus, in der Kommunikation oder Informationsgewinnung über das Internet eine bedeutende Rolle spiele, erläuterte das Düsseldorfer Innenministerium. „Verkehrsdaten, wie IP-Adressen, Verbindungs- und Standortdaten, sind vergleichbar mit dem Fingerabdruck oder der DNA-Spur in der analogen Welt und können für die Sicherheitsbehörden entscheidend sein.“ Eine ausreichende Speicherung von Verkehrsdaten bei den Telekommunikationsanbietern könne nicht nur Straftaten verhindern oder aufklären, sondern helfe, Netzwerke aufzuspüren und Täter zu identifizieren.

Vor dem Hintergrund der nach wie vor hohen Terrorgefahr hatten sich die Innenminister von Bund und Ländern bei ihrer Herbstkonferenz im vergangenen Monat auf zusätzliche Befugnisse für die Sicherheitsbehörden geeinigt. Ihr Beschluss sieht unter anderem vor, ihnen die Speicherung von IP-Adressen und Verkehrsdaten mit einer „angemessenen Mindestspeicherfrist“ zu erlauben.

Zudem soll ein nachträglicher biometrischer Abgleich von Daten mit im Internet frei zugänglichen Bild- und Audiodateien einfacher möglich werden. Dafür soll der Bund die Rechtsgrundlagen im Bundespolizeigesetz, dem Bundeskriminalamtsgesetz und in der Strafprozessordnung schaffen. Überdies fordern die Innenminister den Bund dazu auf, verfassungs- und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen für den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware in Echtzeit zu klären.

„Die politische Konstellation ist gut, um jetzt Maßnahmen konkret umzusetzen, über die wir seit Jahren nur gesprochen haben“, sagte Reul. „Alle Innenministerinnen und Innenminister in Deutschland ziehen nun an einem Strang. Jetzt brauchen wir Tempo bei der Umsetzung!“

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