
Er nahm hochdotierte Jobs an
Beamter erhält zwölf Jahre Sonderurlaub – Ermittlungen
29.01.2026 – 20:15 UhrLesedauer: 2 Min.
In Rheinland-Pfalz erhalten mehrere Spitzenbeamte jahrelangen Sonderurlaub. Jetzt prüft die Staatsanwaltschaft den Vorwurf.
In Rheinland-Pfalz gerät die Landesregierung wegen jahrelanger Sonderurlaube für hochrangige Beamte zunehmend unter Druck. Die Staatsanwaltschaft Mainz hat Vorermittlungen aufgenommen – im Raum steht der Verdacht auf Untreue und Steuergeldverschwendung.
Konkret geht es um Fälle, in denen Spitzenbeamte des Landes beurlaubt wurden, um in der Privatwirtschaft hoch dotierte Managerpositionen anzunehmen – ohne ihren Beamtenstatus aufzugeben. In einem Fall soll der Sonderurlaub fast zwölf Jahre gedauert haben. Trotz ihrer neuen Tätigkeiten außerhalb des Staatsdienstes sollen die Betroffenen weiter Pensionsansprüche als Beamte angesammelt haben.
Ein Rechtsgutachten, beauftragt durch die Freien Wähler, spricht von möglichen strafrechtlichen Verfehlungen. Der Strafrechtler Till Zimmermann, der das Gutachten verfasste, sieht Anhaltspunkte für den Tatbestand der Untreue in einem besonders schweren Fall. Der Vorwurf: Dem Staat sei ein finanzieller Schaden entstanden, weil Pensionszahlungen für Zeiten zugesichert wurden, in denen die Beamten gar nicht mehr im öffentlichen Dienst tätig waren. Beamtengehalt sollen sie in dieser Zeit allerdings nicht erhalten haben.
Die Staatsanwaltschaft Mainz teilte mit, dass geprüft werde, ob ein Anfangsverdacht auf strafbares Verhalten vorliegt. Ob daraus ein Ermittlungsverfahren erwächst, ist derzeit offen. Die SPD-geführte Landesregierung weist die Vorwürfe zurück. Sie verweist auf ein eigenes Gutachten des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Udo Di Fabio, das die Praxis als rechtlich zulässig einstuft. Die Beurlaubungen seien demnach mit dem geltenden Beamtenrecht vereinbar gewesen.
Hintergrund der Diskussion ist eine zentrale Frage des Beamtenrechts: Wer dauerhaft in die Privatwirtschaft wechselt, verliert in der Regel seinen Beamtenstatus – und damit auch seine Pensionsansprüche. In den nun diskutierten Fällen scheint jedoch diese Regel durch lange Sonderurlaube unterlaufen worden zu sein. Die Vorermittlungen könnten nun klären, ob sich die Verantwortlichen in der Landesregierung bei der Genehmigung der Beurlaubungen strafbar gemacht haben oder ob die umstrittene Praxis rechtlich zulässig war.